Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

ICADA Bericht des KKT, Verstöße der online Plattform Shein, Änderung der EU-KVO

ICADA war auf dem Karlsruher Kosmetiktag (KKT) 2025 vertreten, der am 26. Und 27. Mai 2025 unter dem Titel  „Alles Neu macht der Mai“ stattfand. Die Veranstaltung bot ein vielfältiges Programm rund um aktuelle Entwicklungen, Herausforderungen und Zukunftsperspektiven der Kosmetikbranche – mit besonderem Fokus auf Digitalisierung, regulatorische Fragen und Nachhaltigkeit. Der erste Veranstaltungstag widmete sich den Auswirkungen der digitalen Transformation auf die Kosmetikbranche. Beiträge von Wissenschaft und Praxis beleuchteten die Rolle virtueller Influencer, die Wirkung von Kosmetik-Mythen in sozialen Medien sowie den wachsenden Einfluss digitaler Kommunikation auf das Konsumverhalten,. Zudem wurde Produktentwicklung und die verschiedenen Bestimmungen des  SPF Faktors beleuchtet.
Der zweite Tag begann mit einer intensiven Auseinandersetzung mit Rohstoffen und regulatorischen Anforderungen. Referenten aus Industrie und Überwachung stellten u.a. die neue EU-Regelung zu synthetischen Polymermikropartikeln vor und diskutierten die Anforderungen an Rohstoffdokumentationen aus Sicht von Herstellern und Sicherheitsbewertern.
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf dem Thema Verpackung im Spannungsfeld zwischen Nachhaltigkeit, Verbraucherschutz und EU-Vorgaben. Dabei wurde auch die Sicherheitsbewertung von Rezyklaten (PCR-Material) beleuchtet.
Besonderes Augenmerk galt dem wachsenden Online-Handel mit Kosmetikprodukten. Behördenvertreter berichteten aus der Praxis der Marktüberwachung und zeigten auf, wie Produkte aus Drittländern – häufig nicht konform mit der EU-Kosmetikverordnung – über digitale Vertriebskanäle auf den Markt gelangen. Dabei ist den Behörden sehr bewusst, dass häufig keine verantwortlichen Personen identifiziert oder zur Rechenschaft gezogen werden können und es derzeit keine ausreichenden Sanktionsmöglichkeiten gibt – insbesondere für Produkte, die ausschließlich für den professionellen Gebrauch bestimmt sind, jedoch an Endverbraucher verkauft werden.
Im abschließenden Panel Talk wurden Lösungsansätze diskutiert. Es wurde deutlich: Die Behörden arbeiten intensiv daran, bestehende Lücken zu schließen. Auch der Verband ICADA wird sich künftig verstärkt dafür einsetzen, gesetzliche Regelungen voranzutreiben, die den Vollzugsbehörden mehr Schlagkraft verleihen und Importeure in die Pflicht nehmen, geltende Verordnungen einzuhalten.

Online Plattform Shein
In diesem Zusammenhang kann auch berichtet werden, dass die EU-Kommission und das Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz CPC-Netz den Online-Marktplatz und -Einzelhändler Shein dazu aufgefordert haben, seine Verkaufspraktiken in Einklang mit dem EU-Verbraucherrecht zu bringen.

Ergebnisse der koordinierten Untersuchung des CPC-Netzes
Die vom CPC-Netz ermittelten problematischen und gegen EU-Verbraucherschutzvorschriften verstoßenden Praktiken von Shein umfassen Folgendes:
Falsche Rabattaktionen: Es wird der Eindruck erweckt, dass Produkte mit einem Nachlass angeboten werden, obwohl dies nicht der Fall ist.
Ausübung von Druck: Es wird der Eindruck vermittelt, dass Produkte nur begrenzt oder für kurze Zeit verfügbar sind, wodurch für Verbraucherinnen und Verbraucher Kaufdruck entsteht.
Fehlende und irreführende Informationen: Es werden unvollständige und falsche Informationen über den Rechtsanspruch der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Rücksendungen und Erstattungen vermittelt.
Irreführende Produktkennzeichnungen: Verwendung von Produktkennzeichnungen, die den Eindruck erwecken, dass das Produkt etwas Besonderes bietet, obwohl das betreffende Merkmal gesetzlich vorgeschrieben ist.
Irreführende Angaben zur Nachhaltigkeit: Bereitstellung falscher oder irreführender Informationen über die Nachhaltigkeitsvorteile seiner Produkte.
Versteckte Kontaktangaben: Verbraucherinnen und Verbraucher können sich bei Fragen oder Beschwerden nicht ohne Weiteres an SHEIN wenden.


Änderung der EU-KVO 
Wir möchten Sie auch darauf verweisen, dass  letzte Woche, die Omnibus VII als Verordnung (EU)  2025/877 in Kraft trat. Es wurden neue Substanzen in Anhang II  eingefügt und der Eintrag 1580 geändert. In Anhang III wurde Der Eintrag 311 Trimethylbenzoyl diphenylphosphine oxide (bisher 5% in Kunstnagelsystemen für professionellen Gebrauch) gestrichen. Sie  gilt ab 1. September 2025 .