Ende Registrierungsfrist /EU-Abwasserrichtlinie / Fluoride
Ende der Registrierungsfrist für auf dem Markt befindliche Feuchttücher auf Kunststoffbasis
Bei Herstellung von Feuchttüchern, deren Vlies unter die Einwegkunststoffverordnung fällt, ist Folgendes zu beachten: Hersteller, die ihre Tätigkeit bereits vor dem 1. Januar 2024 aufgenommen haben, müssen sich bis zum 31. Dezember 2024 auf der Online-Plattform DIVID registrieren, für alle anderen besteht diese Pflicht ab Tätigkeitsbeginn. Verstöße gegen die Registrierungspflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbußen von bis zu 100.000 Euro sanktioniert werden können. Hersteller, die ihren Pflichten nicht nachkommen, dürfen ihre Produkte in Deutschland nicht weiter vertreiben. Während nicht vorgenommene Registrierungen ab Januar 2025 verfolgt werden, wird das Umweltbundesamt die bei der Registrierung angegebene Produktpalette ab März 2025 auf die Vollständigkeit überprüfen. Für die Einwegplastikprodukte müssen Unternehmen eine jährliche Abgabe in einen Fonds einzahlen, der vom Umweltbundesamt verwaltet wird. Das Geld erhalten Kommunen für die Kosten der Abfallbewirtschaftung.
EU-Abwasserrichtlinie
Am 12. Dezember wurde die kommunalen Abwasserrichtline (EU) 2024/3019 im Amtsblatt veröffentlicht. Damit werden die Hersteller von Human Arzneimitteln und kosmetischen Mitteln dazu verpflichtet mindestens 80% der Kosten des Aufbaus der 4. Reinigungsstufe zu finanzieren. Die Pharmaindustrie geht davon aus, dass sie einen Großteil der Kosten alleine stemmen muss, da die Kosmetikindustrie ihre Produkte so umformulieren wird, dass sie nicht mehr von der Richtlinie betroffen sein wird. Lesen Sie im Mitgliederbereich (Aktuelle Brachenthemen), was Sie dafür tun müssen. Die Richtlinie muss in den wesentlichen Teilen bis 31. Juli 2027 in den Mitgliedsstaaten durch nationale Verordnungen umgesetzt werden.
Fluoride
Die EFSA hat eine öffentliche Konsultation bis 9. Februar zu einem Entwurf der Bewertung potenzieller Risiken durch die Aufnahme von Fluorid über das Trinkwasser, die Ernährung, fluoridiertes Speissalz und (eingenommene) fluoridhaltige Zahnpflegeprodukte ins Leben gerufen. Die Bewertung schließt eine oberflächliche Anwendung von fluoridierten Mundpflegeprodukten aus. Der Entwurf sieht für schwangere Frauen eine sichere Aufnahmemenge von 3,3 mg/Tag vor, die für alle Altersgruppen ab 9 Jahren gilt. Dieser Wert ergibt sich aus den möglichen Auswirkungen auf das sich entwickelnde zentrale Nervensystem des Fötus.
Die Stellungnahme schlägt auch zulässige Höchstaufnahmemengen für Säuglinge und Kleinkinder vor: 1 mg/Tag für Säuglinge im Alter von 0-12 Monaten, 1,6 mg/Tag für Kinder im Alter von 1-3 Jahren und 2 mg/Tag für Kinder im Alter von 4-8 Jahren. Diese Höchstwerte stehen im Zusammenhang mit dem Risiko einer Dentalfluorose (Zahnverfärbung) und bieten Schutz vor allen anderen potenziellen schädlichen Auswirkungen für diese Altersgruppen.