
ECHA Intentions mit Kosmetikrelevanz / Datenaufruf Glyoxylic Acid / Zusammenfassung der geplanten REACH Änderungen aus der CARACAL-Sitzung
Wie gestern in unserer Online Tagung Naturkosmetik kompakt angekündigt, haben wir die Liste der CMR bzw. jetzt auch ED Substanzen mit Bedeutung für den Kosmetikbereich aktualisiert, um die neusten Entwicklungen abzubilden. Neue Einträge gibt es unter anderem für Inhaltsstoffe von Duftstoffen und darüber hinaus für weitere wichtige Stoffe. Die Liste können Sie im Mitgliederbereich unter Informationen/Aktuelle Branchenthemen/ Liste der kosmetikrelevaten ECHA Intentions abrufen. Bei BHA gibt es verschiedene CAS Nummern, als BHA (CAS 25013-16-5) und produktionsbedingt als Gemisch aus 2-tert-Butyl- und 3-tert-Butyl-Isomeren. CAS Nr, 121-00-6. Den Bewertungsbericht als endokriner Disruptor findet man bei der ANSES in Französisch hier. Der Stoff wird zudem vom SCCS bereits als Gruppe 2 ED Stoff bewertet.
Aufruf für Daten zu Glyocylic acid
Die EU hat am 9. April 2025 aufgerufen, Daten zu allen physikalisch-chemischen Eigenschaften, zur Toxikokinetik und zu toxikologischen Endpunkten, zur Bewertung der Exposition durch Konsumgüter und/oder zur Angabe der empfohlenen sicheren Konzentrationswerte für Glyoxylsäure (CAS-Nr. 298-12-4, EG-Nr. 206-058-5) bei der Verwendung in Haarglättungsprodukten einzureichen. Jüngste Berichte haben die Verwendung der Glyoxylsäure in Haarglättungsprodukten durch Verbraucher und Fachleute mit Fällen von akutem Nierenversagen in Verbindung gebracht, weshalb nun Daten bis zum 9. April 2026 gesammelt werden sollen. Siehe Aufruf hier .
Zusammenfassung der geplanten REACH-Änderungen (CARACAL-Sitzung April 2025):
Die EU-Kommission stellte mögliche Änderungen der REACH-Verordnung vor, die im Herbst 2025 vorgeschlagen werden sollen. Einen ausführlichen Bericht finden Sie im Mitgliederbereich ebenfalls unter Informationen/ Aktuelle Branchenthemen.
Kernthemen sind:
Registrierung: Strengere Anforderungen an Dossier-Aktualisierungen, neue Widerrufsgründe für Registrierungsnummern, mehr Fokus auf PMT/vPvM-Stoffe, endokrine Disruptoren, Datenverfügbarkeit und Tierversuchsreduktion.
Bewertung: Effizienzsteigerung durch klarere Verfahren und Bewertung auch auf Basis strukturell ähnlicher Stoffe.
Zulassung: Stärkere Rolle der Kandidatenliste, differenziertere Zulassungskriterien, neue Priorisierungsansätze und mehr Flexibilität bei Anträgen.
Beschränkung: Frühzeitige Regulierungsdiskussionen, erweiterter Risikomanagementansatz, klareres Zusammenspiel von RAC und SEAC.
Weitere Punkte: Digitalisierung (z. B. Digitale Produktpässe (DPP), Sicherheitsdatenblätter), neue Regelungen zu Nanomaterialien.
Zeitplan: Der Vorschlag wird im Oktober/November 2025 erwartet. Wir halten Sie auf dem Laufenden.