
Bewertung EU-Kosmetikverordnung / Bürokratieabbau durch EU Kommission Regulatory Congress in Paris / Verbot von PFAS
Der Aufruf zur Bewertung der EU-Kosmetikverordnung wurde veröffentlicht. Der Zeitraum für Stellungnahmen zur jetzigen EU-Kosmetikverordnung läuft bis 21. März 2025. An der Konsultation können alle interessierten Parteien teilnehmen - insbesondere auch KMU! Die Einreichung Ihrer Änderungswünsche für die Kosmetikverordnung kann in deutscher Sprache erfolgen. Alternativ können Sie uns Ihre Stellungnahme auch gerne zusenden, so dass wir Ihre Wünsche in die Verbandsstellungnahme aufnehmen können. Es ist sehr wichtig sich zu beteiligen, da eine Vielzahl von Rückmeldungen die Dringlichkeit einer Revision der Verordnung untermauert.
Bürokratieabbau durch EU-Kommission
Vorgestern hat die EU-Kommission ein Paket zur Vereinfachung von EU-Vorschriften vorgelegt. Die Vorschläge werden die Komplexität der EU-Anforderungen für alle Unternehmen, insbesondere für KMU und kleine Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung, verringern.
Für die EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD und EU-Taxonomie) bedeutet dies beispielsweise u. a. Folgendes:
die Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erhalten nur noch die größten Unternehmen mit den wahrscheinlich größten Auswirkungen auf Menschen und Umwelt;
es soll sichergestellt werden, dass die Anforderungen für große Unternehmen kleinere Unternehmen nicht belasten;
die Berichtspflichten für Unternehmen, die derzeit unter die CSRD fallen und ab 2026 oder 2027 meldepflichtig sind, werden um zwei Jahre (bis 2028) verschoben;
die Pflichten zur Berichterstattung im Rahmen der EU-Taxonomie sollen vereinfacht und auf die größten Unternehmen beschränkt werden; (…)
Zudem soll die EU-Lieferketten-Richtlinie (CSDDD EU-Lieferkettengesetz) vereinfacht werden, indem u.a.
die systematischen Sorgfaltspflichten auf direkte Geschäftspartner begrenzt und die Bewertungen und Kontrolle der Partner von jährlich auf fünf Jahre reduziert werden;
die Belastungen für KMU und kleine Unternehmen soll durch die Begrenzung der Menge an Informationen, die von großen Unternehmen angefordert werden können, verringert werden;
EU-weit die Sorgfaltspflichten harmonisiert werden;
die Annahme der Leitlinien um ein Jahr auf den Juli 2026 vorgezogen und gleichzeitig die Anwendung um ein Jahr auf den 26. Juli 2028 verschoben wird; (…).
Das Europäischen Parlament und der Rat erhält die Vorschläge nun zur Prüfung und Annahme. Die Änderungen an der CSRD und der CSDDD werden in Kraft treten, sobald eine Einigung über die Vorschläge erreicht wurde und nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt.
EU-Taxonomieverordnung
Nach Rückmeldungen der Öffentlichkeit zum Änderungsentwurf der aktuellen delegierten Rechtsakte im Rahmen der Taxonomieverordnung wird dieser angenommen und am Ende des Prüfungszeitraums durch das Europäische Parlament und den Rat in Kraft treten. Bis zum 26. März 2025 können Sie Kommentare abgeben.
Veranstaltungshinweise
Am 11.3. präsentiert die Effizienz-Agentur NRW (efa) in einem Webinar Wege zur Entwicklung und Umsetzung ressourcenschonender und zirkulärer Produkte, Prozesse und Geschäftsmodelle. Das Webinar ist kostenlos. Zur Anmeldung geht es hier.
Am 26. & 27. März veranstaltet unser französischer Kooperationspartner COSMED einen interessanten Regulatory Congress in Paris, der in Französisch und Englisch abgehalten wird. ICADA-Mitglieder können zu Sonderkonditionen teilnehmen. Details dazu senden wir Ihnen gerne zu.
Verbot von PFAS in Frankreich
Die Nationalversammlung in Paris stimmte am 20.2.2025 für ein Gesetz, dass in Frankreich die Verwendung von "Ewigkeitschemikalien" u. a. in Kosmetik und Waschmitteln ab Anfang 2026 verbietet. Das Verbot betrifft die Herstellung, Export, Import und den Handel u.a. mit Kosmetika, die sogenannte per- und polyfluorierte Alkylverbindungen – kurz PFAS enthalten. Einmal in der Umwelt, werden PFAS kaum oder gar nicht abgebaut und reichern sich im Grundwasser und in Böden an. Zudem stehen im Verdacht, Nieren- und Hodenkrebs und Leberschäden zu verursachen.