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Zertifizierungsstellen

Aktuelles vom SCCS / Aktionen gegen Temu und Greenwashing / EU-Berichtspflichten / Naturkosmetik kompakt

Heute erfahren Sie zunächst mehr über Benzophenon-1, Hydroxyapatit (Nano) und zwei neue SCCS Mandate zu Haarfarben. Danach informieren wir Sie über die Aktivitäten des HDE und der DUH gegen Temu und Greenwashing und über die Entwicklung der EU- Berichtspflichten.
 
Gutachten zu Benzophenon-1 veröffentlicht
Die verfügbaren Daten weisen auf das Genotoxizitätspotenzial von Benzophenon-1 hin, unter Berücksichtigung von zwei neuen Mutagenitäts/Genotoxizitätsstudien. Die vom SCCS bewerteten Daten zeigen auch, dass Benzophenon-1 ein endokrin aktiver Stoff ist, da er sowohl in vitro als auch in vivo eindeutig eine östrogene und eine schwache antiandrogene Aktivität sowie eine potenzielle Aktivität gegen die Schilddrüsenfunktion in vitro zeigt. Dabei wurde eine neue (2023) OECD TG 422-Studie zu ED-Effekten, die der ECHA als Teil des REACH-Registrierungsdossiers vorgelegt wurde, vom SCCS zum jetzigen Zeitpunkt nicht bewertet, da weiterhin Bedenken hinsichtlich der Genotoxizität von Benzophenon-1 bestehen. Der SCCS kann mit einem neuen Mandat die Beweise für die sichere Verwendung von Benzophenon-1 in kosmetischen Mitteln bewerten.

Vorläufiges Gutachten zu Hydroxyapatit Nano
Das SCCS hat seine vorläufige Stellungnahme zu Hydroxyapatit (Nano) veröffentlicht, zu der bis zum 30. Mai 2025 Stellungnahmen abgegeben werden können. Auf der Grundlage der bereitgestellten Daten betrachtet der SCCS Hydroxylapatit (Nano) als sicher, wenn es in Konzentrationen von bis zu 29,5 % in Zahnpasta und bis zu 10 % in Mundwasser verwendet wird. Diese Sicherheitsbewertung gilt nur für eine bestimmte in dem Gutachten angegeben Form von Hydroxylapatit (Nano)

Zwei neue Mandate des SCCS
Zudem wurden wir über die Kommission informiert, dass das SCCS zwei neue Mandate zu Haarfarben angenommen hat, nämlich

  • „Basic Blue 99 (C059)“ (CAS-Nr. 68123-13-7, EG-Nr. 268-544-3) und

  • „Basic Brown 16 (C009)“ (CAS-Nr. 26381-41-9, EG-Nr. 247-640-9)

 
Handelsverband Deutschland (HDE) und Deutsche Umwelthilfe (DUH)
Der HDE hat beim Bundeskartellamt Beschwerde gegen die chinesische Plattform Temu eingereicht. Der Vorwurf: Temu entziehe Händlern die Preishoheit, indem es Preisobergrenzen vorgibt und sich das letzte Wort bei der Preisfestsetzung vorbehält. Zudem verstößt Temu gegen europäische und deutsche Gesetze – etwa durch irreführende Werbemethoden und mangelhafte Produktsicherheit. Der HDE kritisiert, dass heimische Händler hohe Auflagen erfüllen, während Temu sich nicht an geltende Regeln halte. Die Beschwerde stützt sich auf zahlreiche Testkäufe und Dokumente.
 
Die DUH hat ihrerseits rechtliche Schritte gegen weitere Unternehmen eingeleitet, denen sie vorwirft, mit unklaren oder nicht überprüfbaren Aussagen zu Umweltvorteilen zu werben. Konkret richtet sich die Kritik gegen Produkte wie eine als „ozeanfreundlich“ bezeichnete Sonnencreme von Coty, angeblich „nachhaltige“ Kleidung sowie das beworbene Nachhaltigkeitsengagement von L’Oréal. Durch die Klagen wird die geplante EU-Richtlinie gegen Greenwashing gewissermaßen bereits vorab in der Praxis angewendet – obwohl die offizielle Umsetzung in nationales Recht erst bis zum 27. März 2026 erfolgen muss.
 
EU-Parlament stimmt für Verschiebung von Berichtspflichten
Am 3. April 2025 hat das Europäische Parlament dem sogenannten „Stop-the-clock“-Vorschlag zugestimmt. Dieser ist Teil des „Omnibus I“-Pakets der EU-Kommission und sieht vor, die Einführung neuer Berichtspflichten für Unternehmen deutlich zu verzögern, so sollen z. B. erste Regelungen aus dem geplanten EU-Lieferkettengesetz nun erst Ende Juli 2028 in Kraft treten. Neben dem Zeitplan sollen auch die Inhalte der Richtlinie überarbeitet und vereinfacht werden. Wie umfangreich diese Änderungen ausfallen werden, ist noch offen. Zusätzlich wurde in Straßburg beschlossen, auch die neuen Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für kleinere Unternehmen um zwei Jahre zu verschieben, während größere Firmen bereits jetzt entsprechende Anforderungen erfüllen müssen.

Korrigendum
Im letzten Newsletter haben wir berichtet, dass Talc als CMR 1B eingestuft sei.  Diese Feststellung beruhte auf einem Vortrag der Kommission (Arbeitsgruppe Kosmetik), worin die CMR Einstufung von Talc quasi feststand. Allerdings ist nach weiterer Recherche festzuhalten, dass obwohl auch auf der ECHA Website im Status zu Talc „Opinion adopted“ steht, dies keineswegs der Fall ist, da die RAC Opinion noch nicht veröffentlicht wurde. Es liegt auch noch keine endgültige Entscheidung vom CARACAL für die Einstufung von Talc vor. In dem Vortrag der Kommission wurde zudem erwähnt, dass bisher noch keine Verteidigung des Rohstoffs vorliegt. Dies ist tatsächlich stimmig. Um die Zeitschienen einzuhalten, muss ein Dossier spätestens 6 Monate nach der Veröffentlichung der RAC Opinion vorliegen, dies ist, wie oben beschrieben, noch nicht der Fall, aber es bleibt noch genügend Zeit. Wie die Recherche der Industrieeingaben auf der ECHA Webseite zeigt, gibt es aber durchaus Interesse an der Verteidigung.