
10.7. ICADA Fachtagung in Salzburg / Green Claims Directive / verschärfte Kosmetikregeln der Schweiz / PPWR Nichtigkeitsklagen
Unter dem Motto „Impulse. Austausch. Zukunft.“ versammelt ICADA am 10. Juli in Salzburg hochkarätige Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Industrie und Politik, um gemeinsam die aktuellen Herausforderungen der Branche zu diskutieren. Die Tagung bietet Ihnen zudem exzellente Gelegenheiten zum Netzwerken. Noch können Sie sich hier anmelden - nutzen Sie die Gelegenheit und seien Sie dabei!
Im Folgenden informieren wir Sie über den aktuellen Stand der Green Claims Directive, verschärfte Kosmetikregeln in der Schweiz und Klagen der Industrie gegen die PPWR. Die Nagelbranchen steht im Fokus der Rubrik "Neues aus unserer Tätigkeit in den EU-Gremien".
Green Claims Directive
Vergangene Woche wurde verlautbart, dass die EU-Kommission ihre Unterstützung für die Green Claims Directive, auch bekannt als Anti-Greenwashing-Gesetz, zurückzöge, ohne diese Aussage näher zu erläutern. Zwischenzeitlich stellte eine Sprecherin der Kommission klar, dass ein kürzlich eingereichter Änderungsantrag zum Richtlinienvorschlag über den Rückzug oder die Weiterverfolgung des Gesetzgebungsverfahrens entscheidet. Durch den Antrag wären auch 30 Millionen Kleinstunternehmen von den Vorgaben der Green Claims-Richtlinie betroffen, und dies widerspräche dem Ziel des Bürokratieabbaus, das sich die EU-Kommission auf die Fahnen geschrieben habe. Derzeit laufen die Verhandlungen über die endgültige Ausgestaltung des Gesetzes.
Schweiz verschärft Kosmetikregeln: Neue Furocumarin-Grenzwerte ab 2026
Die Schweiz hat das Cassis-de-Dijon-Prinzip übernommen, das grundsätzlich den freien Marktzugang für EU-konforme Produkte erlaubt. Doch es gibt Ausnahmen – etwa im Bereich Kosmetik. Laut der aktualisierten Negativliste vom 1. Januar 2025 gilt ab Anfang 2026 ein Höchstwert von 1 mg/kg Furocumarine für alle kosmetischen Produkte, die auf der Haut verbleiben und der Sonne ausgesetzt sind. Betroffen sind damit nicht nur Sonnenschutzmittel und Selbstbräuner wie in der EU, sondern auch Cremes, Lotionen, Öle, Gels, Lippenpflege und Aftershaves.
Für Exporteure bedeutet das: Trotz EU-Zulassung dürfen solche Produkte ab 2026 nur angepasst in die Schweiz eingeführt werden. Die Regelung dient dem Gesundheitsschutz und ist eine offiziell anerkannte Ausnahme vom Cassis-de-Dijon-Prinzip.
Industrie klagt gegen Regelungen der PPWR
Die im Dezember 2024 verabschiedete EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) sorgt weiterhin für Unruhe in der europäischen Industrie. 24 Unternehmen aus acht Mitgliedstaaten haben Mitte April beim Europäischen Gericht (EuG) in Luxemburg Nichtigkeitsklagen gegen zentrale Teile der Verordnung eingereicht – darunter auch zahlreiche mittelständische Hersteller aus Deutschland, Italien, Frankreich, Spanien und Rumänien.
Konkret richten sich die Klagen gegen die Artikel 25 und 29 der PPWR. Diese umfassen unter anderem das Verbot bestimmter Einwegverpackungen, verpflichtende Quoten für Mehrwegverpackungen sowie eine Ausnahmebestimmung zum Rezyklateinsatz, die von den Unternehmen als marktverzerrend und unpraktikabel kritisiert wird. Die Klagen wurden teils am 10. Juni im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und markieren den bislang deutlichsten juristischen Widerstand gegen die Verpackungsreform der EU-Kommission.
Die Kläger argumentieren, dass die Verordnung tief in bewährte Verpackungssysteme eingreife – ohne ausreichende wissenschaftliche Grundlage oder fundierte Folgenabschätzung. Sie werfen der EU vor, mit pauschalen Regelungen Innovationen auszubremsen und funktionierende Kreislaufsysteme, etwa in der Lebensmittel- und Industrieproduktion, zu gefährden.