Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Aus den Aktivitäten des SCCS

In der Sitzung im Juli gab es Mandatsentwürfe der DG GROW zu Benzophenon-2 (BP-2) (CAS. 131-55-), Benzophenon-5 (BP-5) (CAS 6628-37-1) und butyliertes Hydroxyanisol (BHA) (CAS. 25013-16-5) als Stoffe mit potenziell endokrinschädigenden Eigenschaften in kosmetischen Produkten.

 

 

Zudem ein Ersuchen um ein wissenschaftliches Gutachten über die Sicherheit von

  • Thimerosal (CAS-Nr. 54-64-8)

  • Phenylmercursalzen als Konservierungsmittel in kosmetischen Mitteln

Der SCCS wird seine Kommentare an die GD GROW senden.

Am 29. Juli wurde die Erweiterung des Gutachtens zu Hexyl Salicylate für die Kinderexposition veröffentlicht. Es ist für Kinder <3 Jahren in einer Konzentration von 0,1 % sicher in Duschgel, Handseife, Shampoo, Haarspülung, Körperlotion, Gesichtscreme, Handcreme, Lippenstift/Lippenbalsam, Duftprodukte und 0,001% in Zahnpasta. Die Kommentierung ist offen bis 23. September 2024.
 

Zudem steht seit dem 02.08.2024 das wissenschaftliche Gutachten zu den Spezifikation der neuen Handelschargen von HC Yellow No.16 online, das bis zum 27. September 2024 für Kommentare zur Verfügung steht.
 

Auch das Gutachten zu Biphenyl-2-ol und Natrium-2-biphenylolat, das bis zum 27. September 2024 zur Kommentierung zur Verfügung steht, wurde ebenfalls heute online gestellt. o-Phenylphenol ist unbedenklich, wenn es als Konservierungsmittel bis zu einer Höchstkonzentration von 0,2 % in Rinse-off- und 0,15 % in Leave-on-Produkten verwendet wird. Bei gleichzeitiger Anwendung von o-Phenylphenol und Natrium-o-Phenylphenat sollte die Höchstkonzentration von 0,15 % in Leave-on kosmetischen Mitteln und 0,2% in Rinse-off Produkten nicht überschritten werden. Als Konservierungsmittel gelten für Sodium o-Phenylphenate allein und in Kombination mit o-Phenylphenol die gleichen Anwendungskonzentrationen.

Am 02.08.2024 wurde die endgültige Stellungnahme zu Triphenylphosphat veröffentlicht.