NEUES AUS DER EU - Sonnenschutzmittel
Am 22. September 2026 fand eine weitere Sitzung der Unterarbeitsgruppe Sonnenschutz der Arbeitsgruppe Kosmetische Mittel statt. Ein zentraler Diskussionspunkt war der zukünftige Umgang mit sogenannten sekundären Sonnenschutzmitteln.
Als sekundäre Sonnenschutzmittel werden Produkte verstanden, bei denen der UV-Schutz nicht der Hauptzweck des Produktes ist, sondern eine zusätzliche Funktion darstellt. Hierzu können beispielsweise Tages- und Feuchtigkeitscremes oder Make-up-Produkte mit Lichtschutzfaktor gehören. Davon zu unterscheiden sind primäre Sonnenschutzmittel, deren Hauptzweck darin besteht, die Haut vor UV-Strahlung zu schützen. In der Arbeitsgruppe bestand grundsätzlich Einigkeit darüber, dass sekundäre Sonnenschutzmittel für Verbraucher künftig besonders kenntlich gemacht werden sollten. Bevorzugt wird derzeit eine Kennzeichnung durch ein noch zu entwickelndes Logo bzw. Symbol.
Hintergrund ist das unterschiedliche Anwendungsverhalten: Ein Make-up oder eine Tagescreme mit Lichtschutzfaktor wird in der Praxis häufig nicht in der für die Bestimmung des angegebenen Lichtschutzfaktors zugrunde gelegten Menge aufgetragen und zudem nicht in gleicher Weise regelmäßig erneuert wie ein klassisches Sonnenschutzmittel. Es soll daher vermieden werden, dass Verbraucher ein solches Produkt als gleichwertigen Ersatz für ein primäres Sonnenschutzmittel beim gezielten Aufenthalt in der Sonne, beispielsweise beim Sonnenbaden, ansehen.
Für die konkrete Ausgestaltung der Kennzeichnung sollen nun verschiedene Logo-Vorschläge entwickelt werden. Anschließend ist vorgesehen, diese im Rahmen einer Verbraucherbefragung (Survey) daraufhin zu testen, ob die beabsichtigte Aussage intuitiv und eindeutig verstanden wird.
Darüber hinaus wurden in der Sitzung verschiedene Änderungen am Text der Sonnenschutz-Empfehlung diskutiert. Zu dem derzeit im Umlauf befindlichen Entwurf können noch Kommentare eingebracht werden.
ICADA-Mitglieder sind ausdrücklich eingeladen, sich an dieser Arbeit zu beteiligen. Wer Interesse hat, den aktuellen Entwurf zu prüfen und sich mit Anmerkungen oder Formulierungsvorschlägen einzubringen, kann sich gerne unter mail@icada.eu an uns wenden. Wir stellen den derzeit zur Kommentierung vorliegenden Text zur Verfügung und freuen uns über fachliche Unterstützung unserer Mitglieder bei der weiteren Verbandsarbeit auf EU-Ebene.