Widerstand gegen die Einstufung von Teebaumöl | WHO-Aufruf zu Sonnenschutz | EuGH weist Klage gegen Abwasser-Richlinie ab
Wir informieren Sie über den zunehmenden internationale Widerstand gegen die Einstufung von Teebaumöl. Des Weiteren bittet die WHO um Unterstützung, um optimale Formulierungsmerkmale von therapeutischem Breitband-Sonnenschutz festzulegen.
01 Internationaler Widerstand gegen EU-Einstufung von Teebaumöl nimmt zu
Der internationale Widerstand gegen die geplante Gefahreneinstufung von Teebaumöl durch die European Union wächst weiter. Seit Oktober 2025 wird das Vorhaben im Rahmen des TBT-Verfahrens der World Trade Organization intensiv thematisiert. Mehrere Staaten – darunter Australien, die USA und China – haben offiziell Bedenken angemeldet. Auch innerhalb der EU gilt das Dossier inzwischen als politisch sensibel, insbesondere im Zusammenhang mit der geplanten Anpassung der Einstufung durch die European Chemicals Agency.
Der australische Branchenverband Australian Tea Tree Industry Association (ATTIA) setzt seine Arbeit gegen die geplante Klassifizierung fort und ruft Unternehmen und Organisationen ausdrücklich zur Unterstützung auf. Beiträge – fachlich oder finanziell – sollen helfen, die regulatorische und wissenschaftliche Koordination in der nächsten entscheidenden Phase des EU-Verfahrens sicherzustellen. Interessierte werden gebeten, direkt Kontakt mit ATTIA aufzunehmen, um sich an der weiteren Arbeit zu beteiligen.
02 WHO ruft zur Mitarbeit auf: Optimale Sonnenschutz-Formulierungen für Menschen mit Albinismus
Die World Health Organization (WHO) hat ICADA um Unterstützung bei der Verbreitung eines wichtigen internationalen Aufrufs gebeten. Ziel ist es, Fachwissen und Erfahrungen zu bündeln, um optimale Formulierungsmerkmale von therapeutischem Breitband-Sonnenschutz festzulegen – ein entscheidender Schritt für die Prävention von Hautkrebs bei Menschen mit Albinismus. Im Jahr 2025 wurde Breitband-Sonnenschutz erstmals in die WHO-Modellliste der unentbehrlichen Arzneimittel (Essential Medicines List, EML) für die Hautkrebsprävention bei Menschen mit Albinismus aufgenommen. Zu diesem Zeitpunkt konnten jedoch zentrale Formulierungsdetails noch nicht definiert werden, darunter:
geeignete Wirkstoffe und Konzentrationen
optimaler Lichtschutzfaktor (SPF)
wirksamer UVA- und UVB-Schutz
geeignete pharmazeutische Darreichungsformen.
Diese Angaben sind jedoch essenziell, um Länder weltweit bei der Auswahl geeigneter Produkte, der Aufnahme in nationale Arzneimittellisten und der öffentlichen Beschaffung zu unterstützen.Um diese Lücke zu schließen, hat die WHO einen Call for Contributions bis 27. März 2026 veröffentlicht. Die eingereichten Beiträge fließen in eine Vorlage ein, die 2027 vom zuständigen WHO-Expertenkomitee geprüft wird. Gesucht werden wissenschaftlichen und klinischen Experten, Akteure aus Regulierung, öffentlicher Gesundheit und Industrievertreter von Community-, Selbsthilfe- und zivilgesellschaftlichen Organisationen und Menschen mit relevanter praktischer Erfahrung oder gelebter Expertise.
ICADA möchten alle Beitragswilligen ermutigen, ihr Wissen, ihre Erfahrungen und ihre Perspektiven einzubringen und so aktiv zur Verbesserung der Versorgung und Prävention beizutragen.
03 EU-Gericht weist Klage der Kosmetikindustrie gegen Abwasser-Richtlinie ab
Das Gericht der Europäischen Union hat die Klage von Cosmetics Europe gegen zentrale Teile der neuen EU-Richtlinie zur urbanen Abwasserbehandlung am 18. Februar als unzulässig abgewiesen. Die Branchenvereinigung hatte die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) für kosmetische Produkte angefochten.Das Gericht stellte klar, dass Cosmetics Europe weder individuell noch unmittelbar von den angegriffenen Vorschriften betroffen sei und daher keine Klagebefugnis habe. Auch eine Klage im Namen der Mitgliedsunternehmen scheiterte. Inhaltlich befasste sich das Gericht damit nicht mehr. Damit bleibt die Richtlinie in Kraft: Hersteller von Kosmetika sollen künftig an den Kosten für die Entfernung von Mikroschadstoffen im Abwasser beteiligt werden. Cosmetics Europe trägt die Verfahrenskosten.
Zum Urteil