TEEBAUMÖL IM CARACAL | UK & EU: KOSMETIKREGULIERUNG DRIFTET WEITER AUSEINANDER
In diesem Artikel beleuchten wir zentrale regulatorische Entwicklungen in der EU, darunter aktuelle Diskussionen zu Teebaumöl im Caracal und die zunehmende Auseinanderentwicklung der Kosmetikregulierung in UK und EU.
01 TEEBAUMÖL DISKUSSIONEN IM CARACAL 28/29 Januar 2026
Die European Chemicals Agency (ECHA) hält weiterhin an der Einstufung des betroffenen Stoffes als reproduktionstoxisch der Kategorie 1B fest. Die abschließende Entscheidung liegt nun bei der European Commission, die theoretisch die Möglichkeit hat, das Verfahren zu vertagen und den Abschluss einer derzeit laufenden Studie abzuwarten.
Auf internationaler Ebene kam es zuletzt zu erheblichem Widerstand gegen die geplante Listung, unter anderem seitens Australiens, Argentiniens, Israels und der Vereinigten Staaten. Mehrere dieser Staaten äußerten die Auffassung, dass die Maßnahme handelshemmend sei und möglicherweise gegen Verpflichtungen im Rahmen der World Trade Organization verstoße. Vor diesem Hintergrund wird über mögliche handelspolitische Reaktionen, einschließlich Zollmaßnahmen, spekuliert. Vertreter der Industrie verweisen zudem auf Parallelen zur Einstufung von Titandioxid, die nach rechtlicher Überprüfung vor dem Court of Justice of the European Union aufgehoben wurde, und stellen auch im aktuellen Fall eine gerichtliche Anfechtung in Aussicht.
02 UK & EU: KOSMETIKREGULIERUNG DRIFTET WEITERHIN AUSEINANDER
Die regulatorischen Rahmenbedingungen für Kosmetikprodukte im Vereinigten Königreich und in der EU entwickeln sich weiter auseinander. Jüngste Entscheidungen zu Inhaltsstoffen wie Teebaumöl und Talkum verdeutlichen die zunehmende Divergenz beider Märkte.
Unterschiedliche Bewertung von Teebaumöl
Bereits 2025 kam es zu unterschiedlichen Einschätzungen beim Einsatz von Teebaumöl in kosmetischen Formulierungen. Während die EU Teebaumöl als höchstwahrscheinlich als reproduktionstoxisch einstuft, hat die britische Health and Safety Executive (HSE) diese Klassifizierung aufgehoben. Infolgedessen gelten im Vereinigten Königreich und in der EU nun unterschiedliche Anforderungen an zulässige Konzentrationen und Marktbedingungen für teebaumölhaltige Kosmetika.
Talkum: Gegensätzliche regulatorische Entwicklungen
Im Januar 2026 veröffentlichte die HSE ihren Bewertungsbericht zur Verwendung von Talkum in kosmetischen Produkten im Rahmen der britischen CLP-Regelung. Die britischen Behörden kamen zu dem Schluss, dass die vorliegenden Daten nicht ausreichen, um Talkum als karzinogen einzustufen. Demgegenüber haben die wissenschaftlichen Berater der European Chemicals Agency (ECHA) empfohlen, Talkum als CMR-Stoff der Kategorie 1B (krebserregend) zu klassifizieren. Grundlage hierfür sind Hinweise auf ein erhöhtes Ovarialkrebsrisiko sowie Tumorbefunde aus Tierstudien. In der Folge wird erwartet, dass Talkum in Kosmetik- und Körperpflegeprodukten in der EU eventuell verboten wird.
Sowohl die HSE als auch der Risk Assessment Committee (RAC) bewerteten dabei dieselbe Datenbasis, darunter Studien zu Lungentumoren bei Ratten nach Inhalation sowie epidemiologische Untersuchungen zum Zusammenhang zwischen genitaler Anwendung von Talkum (z. B. Babypuder) und Eierstockkrebs beim Menschen. Trotz dieser Datenlage bewertet die HSE die Evidenz anders als die EU-Gremien.
Fokus auf Asbest-Verunreinigungen
Ein zentraler Punkt im britischen Bericht ist die Gefahr durch Asbest-Verunreinigungen in Talkum. Asbest ist ein eindeutig krebserregender Stoff, und selbst sehr geringe Mengen können Talkum karzinogen machen. Die HSE schließt daher die Verwendung asbesthaltigen Talkums strikt aus. An den aktuellen Anforderungen für den Einsatz von Talkum in kosmetischen Produkten in Großbritannien soll sich jedoch vorerst nichts ändern.