Sheanüsse / Biotenside aus Abfall / Tenside / ECHA + PPWR / EUDR
Warum Shea als Rohstoff teurer werden dürfte
In Nigeria, dem weltweit größten Produzenten von Sheanüssen, droht ein Engpass, der den globalen Preis für Shea-Produkte in die Höhe treiben könnte. Hintergrund ist ein im August verhängtes sechsmonatiges Exportverbot für rohe Sheanüsse. Die nigerianische Regierung will damit erreichen, dass künftig mehr Sheabutter im Land selbst verarbeitet und exportiert wird – um so den heimischen Anteil an der Wertschöpfung zu erhöhen. Doch diese Politik hat unerwartete Folgen: Da die Verarbeitungskapazitäten in Nigeria noch nicht ausreichen, können große Mengen der geernteten Nüsse derzeit nicht abgesetzt werden. Der lokale Markt ist überflutet, die Preise für die Bäuerinnen und Sammlerinnen – meist Frauen in ländlichen Regionen – sind eingebrochen. Viele Familien verlieren ihr Einkommen, während die internationale Nachfrage nach verarbeiteter Sheabutter weiter besteht.
Mittelfristig könnte diese Situation jedoch die Preise für Shea-Rohstoffe weltweit steigen lassen. Wenn weniger Nüsse exportiert und verarbeitet werden, sinkt das globale Angebot. Gleichzeitig steigen durch neue Fabriken und lokale Veredelung die Kosten für die Herstellung von Sheabutter. Bis die nigerianische Industrie genügend Kapazitäten aufgebaut hat, dürfte der Markt also unter Druck bleiben – und Shea-Produkte weltweit teurer werden.
Biotenside im Trend - Herstellung aus Abfall möglich
Die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) förderte im Oktober den belgischen Biotensid-Entwickler AmphiStar mit 2,5 Millionen Euro, um die kontinuierliche Produktion mikrobiell hergestellter Biotenside weiterzuentwickeln. Wie SPRIND mitteilt, handelt es sich dabei bereits um die dritte Förderung in Folge, womit sich die Gesamtförderung für AmphiStar auf 6 Millionen Euro erhöht. Die Agentur betont, dass die Unterstützung das Potenzial von AmphiStars Ansatz unterstreicht, biobasierte Abfälle in leistungsstarke, fossilien- und palmölfreie Tenside umzuwandeln.
Entwarnung bei Tensiden
Die deutschen Behörden haben den Eintrag für 1,4-Dioxan aus dem Verzeichnis der Absichtserklärungenzurückgezogen. Hintergrund ist die Neubewertung aktueller Erkenntnisse über die Eintragspfade des Stoffes in die Umwelt, die im Zuge der Vorarbeiten für ein mögliches Beschränkungsverfahren gewonnen wurden. Um diese Aspekte sorgfältig zu prüfen und die Verhältnismäßigkeit möglicher Regulierungsmaßnahmen zu gewährleisten, soll der Umfang eines künftigen Beschränkungsvorschlags zunächst neu definiert werden. Der Schritt ist auch für die Kosmetikindustrie ein positives Signal. 1,4-Dioxan ist kein beabsichtigter Inhaltsstoff, kann jedoch als technischer Rückstand bei der Herstellung von Tensiden entstehen – also in Stoffen, die in vielen kosmetischen Produkten wie Shampoos, Duschgels oder Reinigungsmitteln vorkommen. Damit entsteht hier vorerst kein kurzfristiger regulatorischer Druck.
EU-Kommission beauftragt ECHA mit Studie zu Schadstoffen in Verpackungen
Die Europäische Kommission hat die Europäische Chemikalienagentur ECHA offiziell beauftragt, eine umfassende Studie über bedenkliche Stoffe in Verpackungen und Verpackungskomponenten vorzubereiten. Ziel ist es, bis Ende 2026 eine fundierte Datengrundlage zu schaffen, um künftig schädliche Chemikalien in Verpackungen zu reduzieren und die Kreislauffähigkeit von Materialien zu verbessern.
Der Auftrag steht im Zusammenhang mit der neuen Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR), die den Einfluss von Verpackungen auf Umwelt und Gesundheit minimieren soll. Gemäß des Mandats der Kommission muss die ECHA:
bis 20. März 2026 einen Zwischenbericht mit ersten Ergebnissen und Analysen vorlegen,
bis spätestens 21. September 2026 den endgültigen Abschlussbericht einreichen.
Dieser Bericht soll alle Substances of Concern – also Stoffe, die Wiederverwendung, Recycling oder chemische Sicherheit beeinträchtigen – identifizieren und bewerten. Dazu zählen Schwermetalle, PFAS und andere problematische Chemikalien, die in Verpackungsmaterialien oder deren Komponenten vorkommen. Die Studie wird:
eine Kartierung der in der EU verwendeten Verpackungsarten und -materialien enthalten,
gefährliche Stoffe und deren Funktionen, Konzentrationen und rechtlichen Status erfassen,
bewerten, wie stark diese Substanzen Wiederverwertung und Kreislaufführung behindern,
und eine Liste potenzieller Kandidaten für künftige REACH-Beschränkungen erstellen.
Darüber hinaus soll die ECHA die Grundlage für künftige Kennzeichnungspflichten schaffen: Bis spätestens 1. Januar 2030 sollen Verpackungen, die bedenkliche Stoffe enthalten, deutlich gekennzeichnet werden.
Ein weiterer Auftrag betrifft die Bewertung von PFAS in Lebensmittelverpackungen. Hier soll bis spätestens 2029 geprüft werden, ob Anpassungen der PPWR erforderlich sind, um Überschneidungen mit anderen EU-Regelwerken – etwa REACH, der POP-Verordnung oder der Lebensmittelkontaktstoff-Verordnung – zu vermeiden.
EU-Entwaldungsverordnung
Nach einer Ankündigung am 24.9., dass die EU-Kommission eine weitere Verschiebung der Verordnung um ein Jahr vorschlagen wolle, informierte die DG ENV am 22.10. nun über den konkreten Entwurf für die beabsichtigte Änderung der EUDR. Der Vorschlag verfolgt zwei Ziele:
Zum einen soll die Belastung des IT-Systems der EUDR verringert werden, um dessen ordnungsgemäße Funktion zu gewährleisten, und
zum anderen soll der Verwaltungsaufwand für die Akteure der Lieferkette reduziert werden, ohne die Umweltziele des Gesetzes zu beeinträchtigen.
Außerdem wird den Wirtschaftsakteuren mehr Zeit eingeräumt:
Eine sechsmonatige Verschiebung für Kleinst- und Kleinunternehmen bis zum 30. Dezember 2026 (statt bis zum 30. Juni 2026) sowie für die neu definierte Kategorie der Kleinst- und Kleinunternehmen im Primärsektor,
während für große und mittlere (Nicht-KMU) Unternehmen und Händler die Regelung wie ursprünglich geplant ab dem 30. Dezember 2025 gilt.
Um jedoch eine schrittweise Einführung der Vorschriften zu gewährleisten, wird diesen großen und mittleren Akteuren eine sechsmonatige Übergangsfrist für Kontrollen und die Durchsetzung eingeräumt.
Das Europäische Parlament und der Rat werden nun den Vorschlag der Kommission erörtern. Sie müssen die gezielte Änderung der EU-Entwaldungsverordnung formell verabschieden, bevor sie in Kraft treten kann. Die Kommission hat das Europäische Parlament und den Rat aufgefordert, den Vorschlag für eine Verlängerung der Umsetzungsfrist bis Ende 2025 anzunehmen.