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Aktuelles

SCCS zu Silber | Änderungen Bedarsgegenstände u. Kosmetik | EmpCO-Richtlinie | Prüfmethoden

Im letzten Jahr sind noch einige Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht worden, die wir nachfolgend kurz darstellen:


01 SCCS erneutes Gutachten zu Silber
Das SCCS hat Ende Dezember 2025 erneut eine vorläufige Stellungnahme veröffentlicht, da festgestellt werden konnte, dass Silber nicht durch die Haut penetriert.  Lesen die den aktuellen Stand der Entwicklungen zu Silber im Mitgliederbereich unter Informationen/aktuelle Branchenthemen.

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02 Änderung Bedarfsgegenstände und Kosmetik
Im Bundesgesetzblatt vom 29. Dezember wurde eine Verordnung zur Änderung der deutschen  Bedarfsgegenständeverordnung und der deutschen Kosmetikverordnung veröffentlicht. Die neuen Anforderungen der Bedarfsgegenständeverordnung gelten nun erst ab dem 1. Januar 2027, die Übergangsfrist läuft bis 31. Dezember 2026. Die verlängerte Übergangsregelung verschafft Unternehmen zusätzlichen Spielraum, insbesondere für die Anpassung von Druckfarbenspezifikationen sowie für die Einreichung und Bewertung weiterer Stoffdossiers. Hintergrund sind komplexe, ressourcen- und kostenintensive Umstellungsprozesse, die häufig mehrere Stufen der Lieferkette betreffen – vom Rohstoff über die Druckfarbe bis hin zum fertigen Produkt mit Lebensmittelkontakt.

Anpassung auch in der Kosmetik-Verordnung
Neben der Bedarfsgegenständeverordnung wurde auch die Kosmetik-Verordnung angepasst. Inhaltlich handelt es sich hierbei um eine Folgeänderung, die die Verweisregelungen zur Einfuhr vereinheitlicht: Künftig verweist die Kosmetik-Verordnung auf die neuen Einfuhrvorschriften der Bedarfsgegenständeverordnung. Für die Praxis bedeutet dies vor allem mehr Klarheit bei Zuständigkeiten und Kontrollvorschriften, nicht jedoch neue inhaltliche Produktanforderungen.
 

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03 Umsetzung der EmpCO Richtlinie
Der Bundestag hat am 19. Dezember 2025 die Änderung des Gesetz für unlauteren Wettbewerb (UWG) beschlossen, die die sogenannte EmpCo Richtline in nationales Gesetz umsetzt und den Verbraucherschutz verbessern soll.

Die Kernpunkte in Kürze:

  • Weniger Greenwashing: Begriffe wie „umweltfreundlich“ dürfen nur noch verwendet werden, wenn dafür eine nachweislich sehr gute Umweltleistung belegt ist.

  • Mehr Transparenz bei Siegeln: Nachhaltigkeitssiegel sind nur erlaubt, wenn sie auf verlässlichen Zertifizierungen beruhen oder staatlich anerkannt sind.

  • Schutz vor Online-Tricks: Manipulative Gestaltung von Websites („Dark Patterns“), etwa beim Abschluss von Finanzverträgen, wird verboten.

Für bereits im Handel befindliche Produkte bleibt es beim EU-Stichtag 27. September 2026; längere Übergangsfristen können Gerichte im Einzelfall gewähren. Die Europäische Kommission soll zudem klarstellen, dass unabhängige Verbrauchertests wie Öko-Test und Stiftung Warentest nicht als Nachhaltigkeitssiegel gelten.

In diesem Zusammenhang verweisen wir auch gerne auf unser Webinar u. a. zur EmpCo-Richtlinie am 26.02.2026 hin. 
 

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04 Verordnung über Prüfmethoden
Die Europäische Kommission hat am 19. Dezember 2025 die Verordnung (EU) 2025/2573 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Damit wird die Verordnung (EG) Nr. 440/2008 an den technischen Fortschritt angepasst.

Ziel ist es, moderne In-vitro-Prüfmethoden zu stärken und die Zahl der Tierversuche zu reduzieren. Konkret werden drei Prüfmethoden zu Augenschädigung/-reizung und Hautsensibilisierung aktualisiert sowie drei neue Methoden zur Ökotoxizität aufgenommen. Zudem werden von der OECD 2024 korrigierte Testleitlinien in den Anhang übernommen und veraltete Beschreibungen gestrichen.

Neu aufgenommen werden außerdem Prüfverfahren zur Staubigkeit (insbesondere für Nanoformen von Stoffen). Eine Methode zu pyrophoren Eigenschaften entfällt, da aktuelle Verfahren bereits an anderer Stelle geregelt sind. Betroffene Interessenträger wurden konsultiert. Die Verordnung tritt am 9. Januar 2026 in Kraft und gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.