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REACH-Registrierungspflichten / JURI zum EU-Omnibus-Paket / ISO Norm für Biodiversität

Webinar gibt Orientierung zu REACH-Registrierungspflichten


Am 22.10.2025 bietet die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) von 11:00 bis etwa 12:30 Uhr (Zeit EEST, GMT +3 = 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr CET ) ein Webinar mit dem Titel „Do you need to register under REACH?“ an.

 Die Online-Veranstaltung richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und vermittelt praxisnah, wann Produkte unter die Registrierungspflichten der REACH-Verordnung fallen. Das Webinar ist kostenlos und eine Anmeldung ist nicht nötig.

In den Vorträgen am Vormittag werden zentrale Fragen behandelt: Ist ein Produkt eine Substanz, ein Gemisch oder ein Erzeugnis? Welche Schwellenwerte und Ausnahmen gelten? Wer in der Lieferkette trägt welche Verantwortung? Zudem wird erklärt, wann eine PPORD-Meldung (Product and Process Orientated Research and Development) eine Alternative zur Registrierung sein kann. Nach der Präsentationsphase bleibt das Webinar bis 17:00 Uhr für Fragen der Teilnehmenden geöffnet.

Die Veranstaltung soll KMU helfen, ihre Pflichten besser zu verstehen, typische Fehler zu vermeiden und die von der ECHA bereitgestellten Hilfsmittel gezielt zu nutzen. Hersteller, Importeure und Berater, die Klarheit über ihre REACH-Verpflichtungen benötigen, erhalten so konkrete Unterstützung für ihre Compliance.


JURI legt Position zum EU Omnibus Paket zur Nachhaltigkeit fest
Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) hat am 13. Oktober 2025 seine endgültige Position zum Richtlinienvorschlag COM(2025) 81 beschlossen. Dieser ist Teil des ersten Omnibus-Pakets der EU-Kommission zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und zum Abbau bürokratischer Hürden.

Kernpunkt: Die Anforderungen an Nachhaltigkeitsberichterstattung und unternehmerische Sorgfaltspflichten werden auf große Unternehmen beschränkt. Künftig sollen nur Firmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz über 450 Mio. Euro zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sein. Für die CSDDD gilt eine Schwelle von 5.000 Mitarbeitenden und 1,5 Mrd. Euro Umsatz.

Das Parlament soll in der Sitzungswoche vom 20. bis 23. Oktober über den Vorschlag abstimmen. Danach folgen die Trilog-Verhandlungen mit Rat und Kommission.

 

ISO stellt weltweit erste Norm für Biodiversitätsmaßnahmen vor
Auf ihrer Jahresversammlung in Kigali im Oktober 2025 hat die Internationale Organisation für Normung (ISO) die erste internationale Norm für den Schutz der biologischen Vielfalt vorgestellt. 

Die neue Norm ISO 17298 “Biodiversität für Organisationen – Leitlinien und Anforderungen” soll KMU ebenso wie Großunternehmen und Institutionen weltweit dabei unterstützen, ihre Auswirkungen auf die Biodiversität zu bewerten und wirksame Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der Natur umzusetzen.

Entwickelt wurde die Norm vom ISO-Technischen Komitee 331 mit Experten aus über 60 Ländern und  bietet erstmals einen global einheitlichen Rahmen für Organisationen aller Größen und Branchen. Ziel ist es, fragmentierte Ansätze zu überwinden und naturbezogene Risiken, wie unterbrochene Lieferketten oder steigende Kosten durch den Verlust von Ökosystemen, besser zu managen.

Die ISO 17298 ist kompatibel mit bestehenden Initiativen wie ISO 14001, ISO 26000, den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) sowie dem globalen Rahmenwerk für Biodiversität von Kunming-Montreal. Sie richtet sich sowohl an Unternehmen und öffentliche Einrichtungen als auch an Städte und Gemeinden.