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Neueinstufungen der ECHA

Ergebnis der öffentlichen Konsultation zur EU-Kosmetikverordnung


Die Europäische Kommission hat in diesem Sommer eine öffentliche Konsultation zur Evaluierung der Kosmetikverordnung (EG Nr. 1223/2009) durchgeführt. Insgesamt gingen 233 Beiträge ein, wovon 206 für die Hauptanalyse berücksichtigt wurden. Die meisten Beiträge kamen aus Frankreich (25,7%) gefolgt von Deutschland mit 18,03%.

Die Mehrheit der Befragten bestätigte, dass die Verordnung wirksam zum Schutz der Gesundheit beiträgt und den Binnenmarkt stärkt. Besonders hervorgehoben wurden Fortschritte bei Produktsicherheit, Marktüberwachung und Tierversuchsverbot.

Gleichzeitig sehen viele Akteure Handlungsbedarf: unklare Regeln bei Nanomaterialien, uneinheitliche Umsetzung zwischen Mitgliedstaaten sowie Herausforderungen bei Online-Verkäufen aus Drittstaaten. Auch hohe Kosten und kurze Übergangsfristen für Hersteller wurden kritisiert.

Ein zentrales Thema war zudem die Digitalisierung: Während E-Labels bekannt sind, nutzen sie bislang wenige Verbraucher aktiv. Nachhaltigkeit, Umweltaspekte und innovative Technologien werden von vielen als künftig wichtiger Bestandteil der Regulierung gesehen. Der ausführliche Report ist hier zu finden.

Aktuelle Vorschläge zu Neueinstufungen der ECHA

Kolophonium
Norwegen hat CLH-Berichte für Kolophonium und mehrere Derivate eingereicht: Reproduktionstoxisch Kat. 1B (H360Df: “Kann das ungeborene Kind schädigen; steht im Verdacht, die Fertilität zu beeinträchtigen”). Von allen Harzderivaten, die unter die norwegischen Vorschläge fallen, haben drei INCI-Bezeichnungen und sind in CosIng aufgeführt:

  • Kolophonium (CAS-Nr. 8050-097, EG-Nr. 232-475-7) ist als Bindemittel, Enthaarungsmittel, Filmbildner und Viskositätsregler aufgeführt. 

  • Hydriertes Kolophonium (CAS-Nr. 65997-06-0, EG-Nr. 266-041-3) ist mit den Funktionen filmbildendes Mittel, viskositätsregulierendes Mittel und Duftstoff aufgeführt. 

  • Dimer-Kolophonium (CAS-Nr. 65997-05-9, EG-Nr. 500-163-2) ist ohne angegebene Funktion aufgeführt.

Keiner der drei Stoffe unterliegt derzeit der europäischen Kosmetikverordnung 1223/2009. Die ICADA Liste der kosmetikrelevanten ECHA Intentions im Mitgliederbereich unter Aktuelle Branchenthemen wurde erneuert.

 
3-Aminopropyldimethylamin

3-Aminopropyldimethylamin (DMAPA, CAS 109-55-7) und der Vorschlag zur Neueinstufung für Reproduktionstoxizität, akute Toxizität (oral/dermal), STOT RE, Hautsensibilisierung ist nur indirekt relevant, da dieser Stoff eine bekannte Verunreinigung von Cocamidopropyl-Betaine/Amidoaminen ist. Hier sollten die Sicherheitsbewerter aufmerksam sein.

FAERS-Datenbank der FDA

Das FDA Adverse Event Reporting System FAERS ist eine Datenbank mit Meldungen über Nebenwirkungen, Medikationsfehler und Qualitätsproblemen von Produkten, die zu Nebenwirkungen geführt haben. Die Struktur der Datenbank folgt internationalen Vorgaben (ICH E2B). Die Meldungen werden mit Begriffen aus der MedDRA-Terminologie kodiert und ist offen für kosmetische Mittel. Die FDA erhält freiwillige Meldungen zu Kosmetikprodukten direkt von Verbrauchern, Ärzten, Industrie, Friseuren oder Kosmetikern. Verbraucher können auch den auf dem Etikett genannten „verantwortlichen Unternehmer“ informieren. Dieser ist verpflichtet, schwerwiegende Fälle an die FDA weiterzuleiten (§ 605 FD&C Act). Zu beachten ist, was die Daten des Portals aussagen, denn

  • es ist nicht sicher, ob das Ereignis wirklich durch das Produkt verursacht wurde,

  • Meldungen enthalten oft unvollständige oder unzuverlässige Informationen,

  • nicht alle Fälle werden gemeldet; es gibt Untererfassung und Doppelmeldungen.

  • Deshalb sind die Daten nicht geeignet, um die Häufigkeit von Nebenwirkungen in der Bevölkerung zu berechnen.

Man kann aber Nebenwirkungsmeldungen für Kosmetika seit 2001 bis heute abrufen, nach Zeiträumen filtern oder nach bestimmten Produkten bzw. Ereignisarten suchen.