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Im Visier der ECHA: Octocylen und Cannabidiol

Die europäische Chemikalienagentur ECHA hat bei ihren jüngsten Sitzungen der Ausschüsse für Risikobewertung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) im März 2026 weiter an der Regulierung von zwei kosmetikrelevanten Stoffen gearbeitet nämlich Octocrylen und Cannabidiol (CBD).

Octocrylen: UV-Filter unter Beobachtung
Octocrylen ist ein weit verbreiteter UV-Filter in Sonnenschutzprodukten. Die Ausschüsse haben ihre Arbeiten an einem möglichen EU-weiten Beschränkungsvorschlag weiter vorangetrieben. Hintergrund sind Bedenken hinsichtlich möglicher Umwelt- und Gesundheitsrisiken, die mit dem Stoff verbunden sein könnten. Konkrete Entscheidungen stehen noch aus, doch die laufenden Bewertungen könnten künftig strengere Vorgaben für Hersteller bedeuten.

Cannabidiol: Neue Einstufung als fortpflanzungsschädlich empfohlen
Für Cannabidiol (CBD), das zunehmend in Kosmetikprodukten wie Cremes und Ölen Verwendung findet, empfiehlt der RAC eine EU-weit harmonisierte Einstufung als reproduktionstoxischer Stoff.

Es liegt zudem eine kürzlich veröffentlichte SCCS-Stellungnahme zu Cannabidiol vor, in der CBD in Konzentrationen von 0,19 % in dermalen und oralen Kosmetikprodukten als sicher bewertet wird.

Beide Bewertungen greifen auf ähnliche Datentypen zurück, darunter Tierstudien, Daten zu einem CBD-Arzneimittel sowie Literatur zu reproduktiven und entwicklungsbezogenen Effekten. Allerdings bewertet die ECHA dieselben Daten unter dem Gesichtspunkt, ob die Substanz grundsätzlich reproduktionstoxische Effekte verursachen kann, während das SCCS die Frage stellt, ob die Verwendung bei realistischer Exposition sicher ist.

Sollte die European Chemicals Agency (ECHA) Cannabidiol als reproduktionstoxisch der Kategorie 1B (Repr. 1B) einstufen, würde der Stoff automatisch unter Artikel 15 der EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 fallen. Dies hätte zur Folge, dass seine Verwendung in kosmetischen Mitteln grundsätzlich verboten wäre, es sei denn, eine Ausnahme kann auf Basis einer positiven Bewertung durch das SCCS gerechtfertigt werden.

Trotz des vorliegenden SCCS-Gutachtens müsste die Industrie den Stoff daher aktiv verteidigen, insbesondere im Hinblick auf das Vorliegen geeigneter Alternativen sowie unter Verweis auf die Exposition aus anderen Quellen (z. B. Lebensmittel). In diesem Zusammenhang wäre voraussichtlich auch eine umfassende Betrachtung der aggregierten Exposition erforderlich.

Zwar berücksichtigt das aktuelle SCCS-Gutachten bereits eine kombinierte dermale und orale Exposition im Rahmen der Sicherheitsbewertung, jedoch handelt es sich dabei primär um kosmetikbezogene Szenarien; eine vollumfängliche aggregierte Exposition über alle relevanten Quellen (z. B. Nahrung, Nahrungsergänzungsmittel, Inhalation) ist darin nicht vollständig abgebildet.