Skip to main navigation Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

ICADA Fachtagung 4.12.25 / Deutsches Lieferkettengesetz / Kosmetik international / Produktsicherheit / Sonnenschutz

In unserer neuen Newsletter-Rubrik "Gastbeitrag" erfahren Sie mehr über den Wirkstoff Clarivine der novoclon GmbH. Auf der ICADA Fachtagung am 4.12. im Hilton Düsseldorf können Sie diesen patentierter Aktivstoff  auch live erleben. Zudem informieren wir Sie heute über die nationalen Gesetzesentwürfe zur Lieferkettensorgfalt und zur Produktsicherheit, zu Formaldehyd in den USA, Neues zum Sonnenschutz  und in der Rubrik NEM über neue Referenzwerte für Jod und Vitamin E.


Deutsches Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG): „Entlastung der Unternehmen“ Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Das Bundeskabinett hat am 3. September 2025 ein "Gesetz zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes – Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung" beschlossen. Eine Übersicht zum Umsetzungsstand des Gesetzes finden Sie auf dieser Internetseite des BMAS.

Der Gesetzentwurf sieht wesentliche Änderungen am bestehenden Lieferkettengesetz vor:

  • Wegfall der verpflichtenden Berichterstattung
    Die bisherige Pflicht zur jährlichen Berichterstattung über menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltsmaßnahmen wird abgeschafft – und zwar rückwirkend ab dem 1. Januar 2023. Unternehmen müssen demnach keine Jahresberichte mehr für 2023 oder 2024 erstellen oder veröffentlichen. Dies betrifft die regelmäßig vorgeschriebenen Berichte an das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). 

  • Wegfall der BAFA-Prüfung der Berichte
    Parallel zum Berichtsverzicht entfällt auch die bisherige Prüfung durch die BAFA. Das Ministerium will sich künftig auf Beratungsangebote statt formaler Prüfungen stützen. 

  • Einschränkung der Sanktionen auf „massive Menschenrechtsverletzungen“
    Der Entwurf reduziert die Anzahl meldepflichtiger Verstöße deutlich:
    Bußgelder sollen nur noch bei schweren Verstößen verhängt werden, konkret: bei unterlassenen Präventionsmaßnahmen, mangelhaften Abhilfemaßnahmen oder dem Fehlen einer Beschwerdestelle. Formalfehler oder Dokumentationsmängel führen demnach nicht mehr zu Sanktionen. Zudem wird der Fokus künftig ausschließlich auf menschenrechtliche Verstöße, nicht aber Umweltverstöße, gelegt. 

  • Übergangsregelung bis zur Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)
    Gemäß Koalitionsvertrag gilt das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) nahtlos bis zur Ablösung durch ein Gesetz, das die Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) in nationales Recht überführt, fort. Die CSDDD orientiert sich eng am deutschen LkSG. Derzeit werden auf EU-Ebene Änderungen an der CSDDD im Rahmen eines neuen Gesetzespaketes verhandelt ("Omnibus I-Richtlinie"), um verschiedene EU-Nachhaltigkeitsrechtsakte insgesamt zu vereinheitlichen und zu vereinfachen.

Kleine und mittlere Unternehmen wurden durch das Lieferkettengesetz zwar nicht direkt belastet, aber mittelbare Auswirkungen gibt es. Die Frage ist, ob die obigen Entlastungen der betroffenen Betriebe auch die Auswirkungen auf KMU verringern.

Kosmetik international
Washington ist der erste US Staat der Formaldehyd freisetzende Chemikalien in kosmetischen Mittel verbietet. Es betrifft alle Formaldehyd freisetzende Chemikalien, die absichtlich zugesetzt werden und  nicht nur die 25 der Liste in dem Erlass  (siehe Seite 5 in diesem Dokument). Das Verbot gilt ab 1. Januar 2027 mit einem Abverkaufsgebot der nicht konformen Kosmetika bis 31.12.2027.

Änderung des deutschen Produktsicherheitsgesetzes
Der BAMS-Entwurf sieht folgende Änderungen vor:

  • Die Umsetzung der bisherigen Richtlinie 2001/95/EG entfällt. 

  • Neue Regelungen dienen der Durchführung der europäischen Verordnung (EU) 2023/988 für die Produktsicherheit. Enthalten sind u.a. Verfahrensregelungen, Bußgeld- und Straftatbestände. Betroffen sind Produkte, die nicht unter die Verordnung 2023/988 fallen und nicht durch spezielle Vorschriften harmonisiert sind (betrifft nicht die Kosmetik da z.B. Spielzeug, Sportboote, Einfache Druckbehälter, Aufzüge, Druckgeräte u.ä. ). 

  • Zudem ist eine Änderung im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) enthalten: Das Verbot zur Herstellung und zum Vertrieb von „lebensmittelähnlichen Produkten“ (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 LFGB) wird aufgehoben.

Grund: Die Richtlinie 87/357/EWG trat mit Wirkung zum 13.12.2024 außer Kraft.

Sonnenschutz: SPF Bestimmung
Es gibt nun auch eine SPF Untersuchung des australischen Verbrauchermediums CHOICE  zu 20 Produkten, die in Australien zum Sonnenschutz angeboten werden. Die Produkte wurden an unabhängige, auf SPF-Tests spezialisierte Labore geschickt (auch nach Deutschland). Die Prüfungen erfolgten nach dem australisch-neuseeländischen Standard AS/NZS 2604:2021, der auf internationalen Normen (ISO 24444, ISO 24443) basiert. Dabei haben nur 4 der 20 getesteten Produkte den angegebenen SPF Wert erreicht. Die Ergebnisse decken sich damit mit den Ökotest-Ergebnissen vom Juni 2025. Eine Möglichkeit, mit der SPF Werte in silico kostenfrei getestet werden können, sind die Sunscreen Simulatoren der Firmen BASF und DMS.