
Hexan als SVHC / Titandioxid / Gesetz zur Cybersicherheit (NIS2) / Rohstoffbörse
Hexan
Die zuständige slowenische Behörde hat vorgeschlagen, Hexan als besonders besorgniserregenden Stoff (SVHC) in die Kandidatenliste gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) aufzunehmen. Die Einstufung wird nach Artikel 57 Buchstabe f REACH beantragt, da Hexan aufgrund seiner neurotoxischen Eigenschaften ein ernsthaftes Risiko für die menschliche Gesundheit darstellt. Nach wissenschaftlicher Bewertung liegen hinreichende Belege für wahrscheinliche schwerwiegende gesundheitliche Auswirkungen vor, die als ebenso besorgniserregend einzustufen sind wie die bereits in Artikel 57 Buchstaben a bis e genannten Kriterien (z. B. krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend). Im Rahmen des laufenden Konsultationsverfahrens besteht die Möglichkeit, zu diesem Vorschlag Stellung zu nehmen. Kommentare können bis spätestens 16. Oktober 2025 eingereicht werden.
Titandioxid
Die ECHA hat aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs zur Aufhebung der Einstufung von Titandioxid, das seit 1. August 2025 wirksam ist, seine Website aktualisiert. Die harmonisierte Einstufung wurde entfernt und auch der Leitfaden der ECHA zur Einstufung und Kennzeichnung von Titandioxid wurde von der Website genommen.
Gesetz zur Cybersicherheit (NIS2)
Das Bundeskabinett hat am 30. Juli 2025 den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung verabschiedet, durch den die Richtlinie (EU) 2022/2555 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union (NIS-2-Richtlinie) auf Bundesebene umgesetzt werden soll. Diese Umsetzung ist überfällig, da das Gesetzgebungsverfahren in der letzten Legislaturperiode nicht mehr abgeschlossen werden konnte und bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland gestartet wurde.
Im Anhang II der Richtlinie (sonstige kritische Sektoren) ist die Produktion, Herstellung und der Handel mit chemischen Stoffen aufgeführt, was Kosmetikbetriebe durchaus betreffen kann. Sie können das mit Hilfe des Entscheidungsbaums und in der Betroffenheitsprüfung herausfinden. Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Maßnahmen zusammengestellt, die Sie umsetzen müssen, falls Sie betroffen sind.
a) Risikomanagement-Maßnahmen (Art. 21 NIS2)
Unternehmen müssen „geeignete und verhältnismäßige technische und organisatorische Maßnahmen“ einführen, z. B.:
Sicherheitsrichtlinien für IT/OT-Systeme
Notfall- und Backup-Konzepte
Incident Response Pläne
Sicherheitsüberprüfungen und Tests (z. B. Penetrationstests, Schwachstellenmanagement)
Zugriffskontrollen und Netzwerksicherheit
Lieferketten-Sicherheit (auch externe IT-Dienstleister müssen abgesichert sein)
b) Meldepflichten (Art. 23 NIS2) bei erheblichen Sicherheitsvorfällen:
Frühwarnung an die zuständige Behörde/CSIRT innerhalb von 24 Stunden
detaillierte Meldung innerhalb von 72 Stunden
Abschlussbericht spätestens nach 1 Monat
c) Governance / Verantwortlichkeit
Die Geschäftsleitung (Geschäftsführer/Vorstand) ist persönlich verantwortlich, die NIS2-Maßnahmen einzuführen und zu überwachen.
Führungskräfte können bei Verstößen haftbar gemacht werden (inkl. Bußgeldern).
d) Dokumentationspflichten
Risikomanagement-Maßnahmen müssen dokumentiert werden und bei Prüfungen nachgewiesen werden können.
Regelmäßige Überprüfungen/Audits sind vorgeschrieben.
Wir haben eine NIS2 Checkliste für chemische Betriebe >50 Mitarbeiter in unserem Mitgliederbereich unter Aktuelle Branchenthemen als kurze Hilfestellung eingestellt.
ICADA-Rohstoffbörse: Mitglied werden und profitieren
ICADA hat einen neuen Service für seine Mitgliedsfirmen ins Leben gerufen. Es gibt nun im Mitgliederbereich eine Plattform für Rohstoffe, in der Rohstoffe verkauft werden können. Zudem können Unternehmen Kaufwünsche angeben, um ggf. mit anderen Unternehmen Sammelbestellungen zu organisieren. ICADA dankt hiermit allen Mitgliedern der AG Rohstoffbörse für ihr Engagement bei der Umsetzung dieses wichtigen und einmaligen Netzwerks unter Kosmetikfirmen und lädt Unternehmen ein, Mitglied zu werden und dieses Netzwerk ebenfalls zu nutzen.