Gastbeitrag - C. E. Schweig GmbH
Bitte beachten Sie auch das Webinar am 02.04.2026
Die Zeit des Abwartens ist endgültig vorbei – Die PPWR kommt – am 12.08.2026
Viele von Ihnen haben vermutlich schon im letzten Jahr, als der Entwurf der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) veröffentlicht wurde, davon gehört. Vielleicht haben Sie damals gehofft, das Thema würde an Ihrem Unternehmen vorbeigehen oder sich noch verzögern. Doch inzwischen ist klar: Die PPWR wird nicht zurückgenommen und auch nicht verschoben. Damit ist für viele Unternehmen wertvolle Zeit für die Umsetzung verloren gegangen – denn ab dem 12. August 2026 gilt: Für alle neu eingeführten Produkte dürfen nur noch gesetzeskonforme Verpackungen verwendet werden.
Wer jetzt noch abwartet, riskiert nicht nur die eigene Marktposition, sondern auch empfindliche Sanktionen. Die Zeit drängt – und die Anforderungen sind anspruchsvoll.
Die nächsten Stichtage und Fristen
12.08.2026: Alle neu in Verkehr gebrachten Verpackungen müssen PPWR-konform sein und dies mit einer technischen Dokumentation und einer Konformität belegen.
Weitere Fristen: Je nach Verpackungsart und Material greifen zusätzliche Vorgaben, z. B. Freiheit von besorgniserregenden Stoffen, Mindest-Rezyklatanteilen oder neuen Kennzeichnungspflichten, gestaffelt in den Folgejahren (z. B. 2027;2028.2029,2030, 2035, 2040 – Details je nach Verpackungstyp und Material).
Was fordert die PPWR konkret?
Die PPWR verlangt, dass jede Verpackung, die ab dem 12. August 2026 neu in Verkehr gebracht wird, die folgenden Kriterien erfüllt:
Recyclingfähigkeit: Die Verpackung muss so gestaltet sein, dass sie recycelt werden kann und den Stoffstrom nicht durch schwer recycelbare oder verbotene Materialien (z. B. bestimmte Kunststoffe, Verbundmaterialien) beeinträchtigt.
Rezyklateinsatz: Je nach Verpackungsart sind ab bestimmten Zeitpunkten Mindestmengen an Recyclingmaterial vorgeschrieben.
Design und Größe: Die Verpackung darf nicht überdimensioniert sein, muss ihren Zweck erfüllen und Abfall minimieren.
Verbotene Materialien & Schwermetallfreiheit: Bestimmte Stoffe wie Schwermetalle (Blei, Cadmium, Quecksilber, sechswertiges Chrom), PFAS und Bisphenol A (BPA) sind verboten oder streng limitiert
Kennzeichnung: Verpackungen müssen künftig einheitlich und verständlich gekennzeichnet werden, um die Sortierung und das Recycling zu erleichtern. Sowohl mit einem Icon, wie auch später mit eine QR-Code
Die Aufgabe: Nachweis und Konformitätsbestätigung
Eigentlich müssten all diese Anforderung längst bekannt und umgesetzt sein – schon im eigenen wirtschaftlichen Interesse. Die eigentliche Neuerung: Unternehmen müssen für jede Verpackung nicht nur die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, sondern dies auch durch eine Konformitätsbestätigung nachweisen können. Diese Bestätigung ist der offizielle Nachweis, dass die Verpackung alle PPWR-Anforderungen erfüllt – ein entscheidender Schritt für Transparenz und Sicherheit im Markt.
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen? – Datenmanagement als Schlüssel
Dafür braucht es intern ein lückenloses Datenmanagement:
Erfassung und Pflege aller relevanten Verpackungsdaten
Dokumentation von Materialzusammensetzung, Rezyklatanteilen & Designmerkmalen
Nachweisführung – etwa durch Zertifikate, Laboranalysen und Prüfberichte
Zentrale, revisionssichere Ablage der Nachweise – idealerweise in digitalen Systemen
Typische Praxisfragen – und aktuelle Herausforderungen
Ab August 2026 muss für jede neu in Verkehr gebrachte Verpackung gezeigt werden, dass sie den Normen entspricht:
Müssen dafür pro Packmittelteil getrennte Bescheinigungen erstellt werden?
Wo werden die Nachweise und Daten zentral gespeichert?
Wie geht man mit Anforderungen um, die erst zu einem späteren Zeitpunkt verbindlich werden – etwa Rezyklatanteile?
All diese Themen drehen sich nicht um die bloßes Ausstellen von belanglosen Bescheinigungen, sondern um die Sorgfalt, Richtigkeit und Aktualität der geforderten Daten.
Der Schlüssel: Sorgfältiges, digitales Datenmanagement
Umfassende Compliance gelingt nur, wenn Unternehmen rechtzeitig die Daten bei ihren Lieferanten besorgen, digitale Lösungen zur Kommunikation mit anderen Unternehmen und Behörden schaffen, Zuständigkeiten klar definieren und Prozesse zur Datenpflege etablieren. Nur so kann die Konformitätsbestätigung auch tatsächlich die Realität der Verpackungen widerspiegeln.
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