EU lockert Regeln für Transportverpackungen | Neuer Leitfaden für die PPWR | Reform der EU-Zollunion
Neue Ausnahmeregel für Palettenfolien und Umreifungen beschlossen
Die Europäische Kommission hat im Februar eine wichtige Anpassung der Verpackungsregulierung beschlossen: Unternehmen, die Paletten-Folien („Stretch Wrap“) und Umreifungsbänder einsetzen, werden künftig von den strengen 100 %-Wiederverwendungsvorgaben ausgenommen. Die Entscheidung ergänzt die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle und reagiert auf erhebliche wirtschaftliche Herausforderungen in der Praxis.
Leitfaden und FAQs zur PPWR
EU veröffentlichte am 30. März 2026 einen Leitfaden zur PPWR zur Auslegung ausgewählter Bestimmungen, um eine einheitliche Anwendung der Verordnung in der gesamten Union zu erleichtern. Sie finden den Leitfaden hier.
Die Leitlinien präzisieren wesentliche Begriffe – etwa wer als Hersteller gilt und was unter Verpackung zu verstehen ist – und beantworten praxisnahe Fragen, die seit der Verabschiedung der PPWR von verschiedenen Akteuren aufgeworfen wurden. Im Fokus stehen dabei insbesondere Beschränkungen für Einwegverpackungen, Vorschriften zu PFAS in Lebensmittelkontaktmaterialien, Ziele zur Wiederverwendung sowie Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung und zu Pfand- und Rücknahmesystemen. Die Kommission plant, die Leitlinien in sämtliche Amtssprachen zu übertragen und die Umsetzung weiterhin aktiv zu begleiten.. Ergänzt wird dieser Leitfaden durch eine Reihe häufig gestellter Fragen (FAQs), die im Rahmen des laufenden Dialogs der Kommission mit den Interessengruppen erstellt wurden.
EU Reform der Zollunion
Am 26. März 2026 hat sich das Europäische Parlament und der Rat auf eine umfassende Reform der Zollunion geeinigt – mit spürbaren Folgen für den Import von Kosmetikprodukten.
Im Fokus stehen dabei vor allem der boomende Onlinehandel und die steigende Zahl von Kleinsendungen aus Drittstaaten – ein Bereich, der auch für die Kosmetikbranche, insbesondere Naildesign-Produkte, große Bedeutung hat. Künftig sollen Importe stärker digital überwacht werden. Eine neue EU-Zollbehörde sowie eine zentrale Datenplattform ermöglichen es, Warenströme in Echtzeit zu kontrollieren. Für Händler bedeutet das: Daten müssen nur noch einmal übermittelt werden, gleichzeitig steigen aber Transparenz und Kontrolle deutlich.
Die bisherige Zollbefreiung für Waren unter 150 Euro wird abgeschafft.
Ab Juli 2026 fällt zunächst eine Pauschalabgabe von 3,00 Euro pro Sendung an. Gerade günstige Naildesign-Artikel wie Gelnägel, UV-Lacke oder Zubehör, die häufig aus China direkt an Verbraucher oder kleine Studios geliefert werden, verteuern sich dadurch spürbar.
Zudem werden Online-Plattformen stärker in die Pflicht genommen. Sie müssen künftig sicherstellen, dass importierte Kosmetikprodukte den EU-Vorschriften entsprechen. Das betrifft etwa Inhaltsstoffe, Kennzeichnungspflichten und Sicherheitsstandards. Für den Naildesign-Sektor ist das besonders wichtig, da hier in der Vergangenheit immer wieder Produkte mit unzulässigen Chemikalien oder mangelhafter Qualität aufgefallen sind. Die Reform soll nicht nur für mehr Sicherheit sorgen, sondern auch faire Wettbewerbsbedingungen schaffen. Europäische Händler, die bisher strengeren Kontrollen unterliegen, könnten dadurch gestärkt werden.