
EU Kosmetikverordnung / Omnibus IV
Status Quo der EU Kosmetikverordnung
Am 1. September 2025 wurde die EU Kosmetikverordnung in EU Lex wieder konsolidiert und die neueste Verordnung vom Mai 2025 (Eu) 2025/877 aufgenommen. Zurzeit sind allerdings nur die HTML Versionen verfügbar.
Status Quo Omnibus IV-Verfahren
Letzte Woche haben die Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten die Standpunkte des Rates zu mehreren Vorschlägen der Kommission gebilligt, die Teil des sogenannten „Omnibus IV“-Gesetzespakets sind und zwei Hauptelemente enthalten:
Zwei Vorschläge (Richtlinie und Verordnung) für SMCs
Diese unterstützen die Ausweitung bestimmter Maßnahmen zur Risikominderung und Unterstützung für KMU auf die sogenannten SMCs = small mid caps. Demnach sollen jetzt Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte und Jahresumsatz bis 200 Mill. € bzw. einer Bilanzsumme bis 172 Mill. € die gleichen Vergünstigungen erhalten wie bisher die klassischen KMUs. Da bleiben jetzt nicht mehr allzu viele Unternehmen in der EU außen vor.Zwei Vorschläge (Richtlinie und Verordnung) zur Digitalisierung und zu gemeinsamen Spezifikationen
Die Auswirkungen dieser Vorschläge auf die EU-Regularien sind sehr umfangreich, allein 20 produktspezifische Rechtstexte der EU sind tangiert. Eine Detail-Darstellung ist an dieser Stelle nicht möglich. Daher hier ein kurzer Überblick:
- Der Rat hat weitreichende Schritte zur vollständigen Digitalisierung von Dokumenten, Erklärungen und Anleitungen angekündigt. Ziel ist es, Verwaltungsprozesse, den geschäftlichen Austausch sowie den Verkehr zwischen Unternehmen (B2B) effizienter und papierlos zu gestalten.
- Besonders im Fokus stehen dabei die EU-Konformitätserklärungen. Diese sollen künftig ausschließlich digital ausgetauscht werden. In Bereichen, in denen noch keine harmonisierten Standards existieren, soll die Einhaltung europäischer Vorschriften künftig über digitale „Common Specifications“ nachgewiesen werden. Der Rat verweist dabei auf Artikel 14 der neuen Toy Safety Regulation, der als Maßstab dienen soll.
- Auch für Verbraucherinnen und Verbraucher sind Änderungen vorgesehen: Produktanleitungen könnten künftig vollständig digital zur Verfügung gestellt werden – sofern der Hersteller dies wünscht. Allerdings hat der Rat den Vorstoß der EU-Kommission hier abgeschwächt. In Fällen, in denen ernsthafte Risiken für Verbraucher bestehen, müssen sicherheitsrelevante Informationen weiterhin in gedruckter Form bereitgestellt werden.
- Darüber hinaus will der Rat den Mitgliedstaaten mehr Zeit für die Umsetzung geben: Statt der ursprünglich vorgesehenen Frist sollen sie nun 24 Monate haben, um die neuen Vorgaben in nationales Recht zu überführen. Hintergrund ist, dass insbesondere Deutschland in der Vergangenheit wiederholt mit verspäteter Umsetzung von EU-Recht aufgefallen ist.Die dänische Ratspräsidentschaft misst dem Dossier hohe Bedeutung bei. Die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament sollen „so bald wie möglich“ beginnen – mit dem Ziel, noch vor Jahresende einen finalen Text vorzulegen. Damit könnte die Richtlinie pünktlich zu Weihnachten beschlossen sein. Wir halten Sie hierzu auf dem Laufenden.