EU Chemikalienstruktur OSOA | Bundesrat verschärft UWG-Regeln und passt Produktsicherheitsgesetz an EU an
Die regulatorische Landschaft im europäischen Chemikalien-, Verbraucher- und Produktsicherheitsrecht entwickelt sich derzeit mit hoher Dynamik weiter. Mit dem Inkrafttreten des EU-Gesetzespakets „One Substance, One Assessment“ (OSOA) sowie neuen nationalen Regelungen zur Bekämpfung von Greenwashing, Dark Patterns und zur Anpassung des Produktsicherheitsrechts an EU-Vorgaben werden zentrale Weichen für mehr Transparenz, Verbraucherschutz und eine effizientere Risikobewertung gestellt.
Die folgenden Themen geben einen kompakten Überblick über aktuelle europäische und nationale Entwicklungen, ihre regulatorischen Schwerpunkte sowie die praktischen Auswirkungen für Unternehmen, Behörden und die Marktüberwachung. Im Fokus stehen insbesondere neue Bewertungsstrukturen für Chemikalien, strengere Anforderungen an Umweltkommunikation und Online-Gestaltungen sowie aktualisierte Rahmenbedingungen für die Produktsicherheit im europäischen Binnenmarkt.
EU startet Neue Struktur „One Substance, One Assessment“
für Chemikalienbewertung
Seit dem 1. Januar 2026 ist das europäische Gesetzespaket „One Substance, One Assessment“ (OSOA) in Kraft. Ziel der Reform ist es, die Bewertung von Chemikalien in der EU effizienter, transparenter und einheitlicher zu gestalten sowie die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden deutlich zu verbessern.
Kern des OSOA-Pakets, das im Dezember 2025 verabschiedet wurde, sind drei zentrale Rechtsakte:
Mit der Verordnung (EU) 2025/2455 wird eine gemeinsame Datenplattform für Chemikalien geschaffen, die künftig als zentraler „One-Stop-Shop“ für Informationen aus rund 100 EU-Rechtsvorschriften dienen soll.
Hier im Detail:
Die Richtlinie (EU) 2025/2456 überträgt der European Chemicals Agency zusätzliche wissenschaftliche und technische Aufgaben.
Hier mehr
Ergänzend passt die Verordnung (EU) 2025/2457 bestehende Rechtsvorschriften an, um die Zusammenarbeit zwischen den EU-Agenturen zu stärken.
Hier mehr
Das OSOA-Konzept verfolgt das übergeordnete Ziel, den Schutz von Mensch und Umwelt in der EU zu verbessern und zugleich die Bedeutung von Chemikalien für Wirtschaft und Alltag anzuerkennen. Konkret soll der Rahmen den gemeinsamen Zugang zu qualitativ hochwertigen und verlässlichen Daten erleichtern, die wissenschaftliche Zusammenarbeit fördern und die Fähigkeit der EU verbessern, chemische Risiken frühzeitig zu erkennen und zu steuern.
Ein zentrales Element ist die neue gemeinsame Datenplattform für Chemikalien, die von der ECHA verwaltet wird. Unterstützt wird sie dabei von mehreren EU-Agenturen, die an der Chemikaliensicherheitsbewertung beteiligt sind, darunter die European Food Safety Authority, die European Environment Agency, die European Union Agency for Safety and Health at Work sowie die European Medicines Agency. Die Plattform soll ab 2029 in Betrieb gehen.
Die EMA wird im Rahmen von OSOA sicherheitsrelevante Daten zu Chemikalien beisteuern, die als Wirkstoffe in bestimmten Human- und Tierarzneimitteln eingesetzt werden. Dazu zählen unter anderem Umweltverträglichkeitsdaten für Arzneimittel, nicht-klinische Sicherheitsdaten für Humanarzneimittel sowie Informationen im Zusammenhang mit der Festlegung von Rückstandshöchstmengen für Tierarzneimittel.
Bundesrat billigt verschärfte UWG-Regeln gegen Greenwashing und Dark Patterns
Der Bundesrat hat am 30. Januar 2026 das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gebilligt und damit den Weg für strengere Vorgaben im Verbraucher- und Wettbewerbsrecht frei gemacht. Mit dem Gesetz werden die EU-Richtlinien Richtlinie (EU) 2024/825 und Richtlinie (EU) 2023/2673 in nationales Recht umgesetzt. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführenden Umweltaussagen („Greenwashing“) und manipulativen Online-Praktiken („Dark Patterns“) zu schützen.
Künftig dürfen allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“ nur noch verwendet werden, wenn eine nachweislich anerkannte hervorragende Umweltleistung vorliegt. Nachhaltigkeitssiegel müssen auf anerkannten Zertifizierungssystemen beruhen oder staatlich anerkannt sein. Zudem wird die unzulässige Beeinflussung von Verbraucherinnen und Verbrauchern durch bestimmte Online-Gestaltungen, etwa beim Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen im Fernabsatz, ausdrücklich untersagt. Bei Verstößen drohen erhebliche Geldbußen. Die neuen Regelungen sollen ab dem 27. September 2026 Anwendung finden. Durch den spätestmöglichen Anwendungszeitpunkt sollen bereits im Handel befindliche Produkte, deren Kennzeichnung noch nicht den neuen Vorgaben entspricht, möglichst rechtssicher abverkauft werden können, um unnötige Warenvernichtung und zusätzliche Müllproduktion zu vermeiden. In begründeten Einzelfällen können Unternehmen darüber hinaus auf die Gewährung angemessener Aufbrauchs-, Beseitigungs- oder Umstellungsfristen durch die Gerichte hoffen.
Bundesrat beschließt Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes an EU-Recht
Der Bundesrat hat am 30. Januar 2026 das Gesetz zur Änderung des Produktsicherheitsgesetzes beschlossen (Drucksache 3/26).
Hier im Detail
Ziel ist die Anpassung des nationalen Produktsicherheitsrechts an die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit, die seit dem 13. Dezember 2024 gilt. Mit dem Inkrafttreten der EU-Verordnung ist die bisherige Richtlinie 2001/95/EG außer Kraft getreten. Entsprechende Regelungen werden daher aus dem Produktsicherheitsgesetz gestrichen. Zugleich werden nationale Durchführungsbestimmungen aufgenommen, insbesondere zur Verwendung der deutschen Sprache in Gebrauchsanleitungen und Sicherheits-informationen, zu erweiterten Befugnissen der Marktüberwachungsbehörden – auch gegenüber Online-Plattformen sowie zur Sanktionierung von Verstößen.
Der Deutsche Bundestag hatte das Gesetz bereits am 18. Dezember 2025 beschlossen.
Mit der Zustimmung des Bundesrates ist das Gesetzgebungsverfahren nun abgeschlossen.