EU beschließt Omnibus-I-Paket: Vereinfachte Nachhaltigkeitsregeln für Unternehmen
Der Rat der Europäischen Union hat am 24. Februar das sogenannte Omnibus-I-Paket verabschiedet. Mit dem Beschluss ist der europäische Gesetzgebungsprozess abgeschlossen. Das Paket reformiert zentrale EU-Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten. Der Gesetzestext soll in den kommenden Tagen im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Zwanzig Tage danach beginnt die Umsetzung in nationales Recht, für die den Mitgliedstaaten ein Jahr Zeit bleibt.
Weniger Unternehmen berichtspflichtig
Ein zentraler Bestandteil der Reform betrifft die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Künftig müssen nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro Nachhaltigkeitsberichte erstellen. Für außereuropäische Unternehmen gelten innerhalb der EU vergleichbare Umsatzschwellen.
Zusätzlich wurden Übergangsfristen angepasst: Unternehmen, die ursprünglich bereits ab 2024 berichtspflichtig gewesen wären, müssen nun erst ab 2027 berichten. Insgesamt führt diese Änderung dazu, dass deutlich weniger Unternehmen unter die Berichtspflicht fallen. Kritiker warnen allerdings, dass dadurch Transparenz und Vergleichbarkeit bei Nachhaltigkeitsinformationen abnehmen könnten.
Lockerungen bei der Lieferketten-Sorgfaltspflicht
Auch die Anforderungen der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) wurden im Zuge des Pakets angepasst. Die Schwellenwerte steigen auf mehr als 5.000 Mitarbeitende und einen Umsatz von über 1,5 Milliarden Euro.
Unternehmen sollen sich künftig stärker auf besonders kritische Bereiche ihrer Lieferketten konzentrieren können. Zudem entfällt die Pflicht zur Erstellung eines Übergangsplans zur Klimaanpassung. Besonders umstritten ist die Streichung eines EU-weiten Haftungsrahmens. Stattdessen gelten nationale Haftungsregelungen, während mögliche Strafen auf maximal drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes begrenzt werden.
Wirtschaftliche Entlastung oder Rückschritt beim ESG-Ziel?
Die EU begründet die Reform mit der angespannten wirtschaftlichen Lage in Europa und dem Wunsch vieler Unternehmen nach weniger Bürokratie. Ziel sei es, Vorschriften einfacher und verhältnismäßiger zu gestalten und damit die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Kritische Stimmen sehen hingegen eine mögliche Abschwächung zentraler Nachhaltigkeitsstandards. Insbesondere kleinere Unternehmen in Lieferketten könnten weniger Druck und Unterstützung erhalten, ihre ESG-Strategien weiterzuentwickeln.
Mehr Planungssicherheit für Unternehmen
Mit der Annahme durch den EU-Rat ist der Gesetzgebungsprozess abgeschlossen. Für Unternehmen bedeutet dies vor allem mehr Klarheit über die künftigen Anforderungen. Unternehmen sollten ihre bestehenden Berichts- und Compliance-Strukturen nun überprüfen und rechtzeitig an die neuen Regelungen anpassen. Ob die Reform tatsächlich zu mehr Wettbewerbsfähigkeit führt oder die Nachhaltigkeitsambitionen der EU bremst, wird sich erst in den kommenden Jahren zeigen.