Ethanol Einstufung / Silberchlorid / Mikroplastik / CLP „Stop-the-Clock“-Verordnung / NIS-2 / EUDR / Nachhaltigkeits-Omnibus / Neues aus der EU: Sonnenschutz / NEM News: D-Mannose und Leitfäden
Die Vorträge der ICADA Winterfachtagung sind auf große Resonanz seitens der über 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer gestoßen (abzurufen unter Vorträge | Veranstaltungen im Mitgliederbereich). Vor allem das Netzwerken führte zu inspirierendem Austausch und vielen neuen Kontakten zwischen den anwesenden Markenherstellern, Rohstoffanbietern, Verpackungsspezialisten und Dienstleistern. Die nächste Gelegenheit für Sie, dabei zu sein, ist die ICADA-Sommerfachtagung am 8.7.2026 in Frankfurt.
Heute informieren wir Sie zudem über den aktuellen Stand der Ethanol Einstufung, Silberchlorid und die neue Gesetzgebung rund um Mikroplastik, inklusive des Meldesystems der ECHA und eines BfR Kommentars. Darüber hinaus berichten wir über die CLP „Stop-the-Clock“-Verordnung und das NIS-2-Umsetzungsgesetz. Auch zur EUDR und zum ersten Nachhaltigkeits-Omnibus gibt es Neuigkeiten. In der Rubrik Neues aus der EU erfahren Sie mehr zum Thema Sonnenschutz und einer neuen Clusterarbeitsgruppe. News zu NEM beinhaltet Informationen zu D-Mannose und neue Leitfäden für NEM aus der Medizin.
EU-Parlamentsausschuss diskutiert Einstufung von Ethanol - Stellungnahme auf Mai 2026 verschoben
Am 3. Dezember 2025 tauschte sich der ENVI-Ausschuss des Europäischen Parlaments mit der EU-Kommission über die mögliche neue Einstufung von Ethanol als karzinogen oder reproduktionstoxisch aus. Die Kommission bewertet derzeit die Zulassung von Ethanol in Biozidprodukten im Rahmen des europäischen Überprüfungsprogramms. Grundlage dafür ist die wissenschaftliche Stellungnahme des Ausschusses für Biozidprodukte (BPC) der ECHA. Der BPC hatte am 26. November 2025 einen ersten Entwurf seiner Stellungnahme diskutiert, jedoch noch keine endgültige Bewertung verabschiedet. Weitere Analysen zu den möglichen CMR-Eigenschaften, den Expositionswegen und verfügbaren Alternativen seien notwendig. Der Ausschuss will im Februar 2026 erneut beraten und seine endgültige Stellungnahme zu Ethanol voraussichtlich im Mai 2026 vorlegen.
Intention Silberchlorid
Die schwedische Behörde hat einen erweiterten Vorschlag zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung (CLH) von Silberchlorid eingereicht. Es soll unter anderem als Skin Sens. 1, Muta. 2, Repr. 1B, STOT RE 2, H373 und Carc 2 eingestuft werden. Silberchlorid aufgebracht auf Titandioxid ist in Anhang V/52 der Kosmetikverordnung mit 0,004% als Höchstkonzentrationen aufgeführt.
Neue EU-Regeln gegen Mikroplastik
Die EU hat eine neue Verordnung (2025/2365) verabschiedet, die die Freisetzung von Kunststoffgranulat entlang der gesamten Lieferkette drastisch reduzieren soll. Ab 2027 gelten für Hersteller, Verarbeiter, Logistikunternehmen und Transporteure strengere Vorgaben – einige Pflichten treten jedoch ab Mitte Dezember 2025 in Kraft: Registrierungspflichten, Warnhinweise, Dokumentation, Sanktionen.Wenn Sie mit den Substanzen arbeiten, lesen Sie bitte die Kurzübersicht im Mitgliederbereich unter Aktuelle Branchenthemen
Neue EU-Regeln gegen Mikroplastik
Die EU hat eine neue Verordnung (2025/2365) verabschiedet, die die Freisetzung von Kunststoffgranulat entlang der gesamten Lieferkette drastisch reduzieren soll. Ab 2027 gelten für Hersteller, Verarbeiter, Logistikunternehmen und Transporteure strengere Vorgaben – einige Pflichten treten jedoch ab Mitte Dezember 2025 in Kraft: Registrierungspflichten, Warnhinweise, Dokumentation, Sanktionen.Wenn Sie mit den Substanzen arbeiten, lesen Sie bitte die Kurzübersicht im Mitgliederbereich unter Aktuelle Branchenthemen
Mikroplastikberichterstattung nach REACH
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) teilte in ihrem Newsletter vom November 2025 mit, dass das neue Meldesystem für synthetische Polymermikropartikel (SPM, früher „Mikroplastik“) nun online ist. Unternehmen können ab sofort ihre jährlichen Emissionsmengen an SPM übermitteln. Die Berichterstattung erfolgt im IUCLID-Format und wird über REACH-IT an die ECHA eingereicht. Zusätzlich hat die ECHA zwei Unterstützungsdokumente veröffentlicht:
• Leitlinien zu den Berichtspflichten („Guidelines for the reporting requirements…“)
• sowie ein IUCLID-Handbuch, das erklärt, wie ein SPM-Bericht technisch erstellt wird.
Passend dazu: BfR kommentiert Studie über Mikroplastik im menschlichen Gehirn
Ein US-Forschungsteam hat in einer aktuellen Studie Mikroplastikpartikel in menschlichen Organen, darunter auch im Gehirn, nachgewiesen. Gewebeproben aus 2024 zeigten dabei deutlich höhere Konzentrationen als Proben aus 2016, besonders bei Menschen mit Demenz. Die Ergebnisse werden jedoch wissenschaftlich kontrovers bewertet. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) weist auf erhebliche methodische Unsicherheiten hin und warnt vor vorschnellen Schlüssen: Die gemessenen Mengen könnten überhöht sein, da die Analytik für Mikro- und Nanoplastik noch am Anfang steht. Nach aktuellem Kenntnisstand gibt es keine belastbaren Hinweise, dass Mikroplastik aus Lebensmitteln gesundheitliche Risiken verursacht. Weitere Forschung – auch seitens des BfR – läuft bereits.
„Stop-the-Clock“-Verordnung zu CLP im EU-Amtsblatt erschienen
Die Verordnung (EU) 2025/2439 vom 26. November 2025, die den Beginn der Anwendung und Übergangsregelungen der Verordnung (EU) 2024/2865 anpasst, wurde am 3. Dezember im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
NIS-2-Umsetzungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
Am 5. Dezember 2025 ist das Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie sowie zur Festlegung zentraler Vorgaben für das Informationssicherheitsmanagement in der Bundesverwaltung offiziell im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht worden.
Einigung zur Überarbeitung der EU-Entwaldungsverordnung: Start um ein Jahr verschoben
EU-Rat und EU-Parlament haben sich am 4. Dezember 2025 auf eine Überarbeitung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) geeinigt. Kernpunkt der politischen Verständigung ist eine Verschiebung des Anwendungsbeginns um zwölf Monate auf den 30. Dezember 2026. Die Änderung soll Unternehmen und Behörden mehr Zeit geben, sich auf die neuen Vorgaben vorzubereiten. Die Einigung muss noch formal von beiden Institutionen bestätigt werden, bevor sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird.
Künftig sollen nur Unternehmen, die ein Produkt erstmals in Verkehr bringen, verpflichtet sein, die vollständige Sorgfaltserklärung vorzulegen. Für nachgelagerte Unternehmen wird die Last reduziert: Nur das erste Unternehmen in der Lieferkette muss die Referenznummer dieser Erklärung erfassen und aufbewahren – eine Weitergabe an weitere Händler ist nicht mehr nötig.
Künftig sollen nur Unternehmen, die ein Produkt erstmals in Verkehr bringen, verpflichtet sein, die vollständige Sorgfaltserklärung vorzulegen. Für nachgelagerte Unternehmen wird die Last reduziert: Nur das erste Unternehmen in der Lieferkette muss die Referenznummer dieser Erklärung erfassen und aufbewahren – eine Weitergabe an weitere Händler ist nicht mehr nötig.
Die Einigung sieht eine zusätzliche sechsmonatige Übergangsfrist für Kleinst- und Kleinunternehmen vor. Außerdem wird die vereinfachte Meldung für kleine Primärbetreiber präzisiert: Sie müssen nur eine einmalige Meldung abgeben und erhalten dafür eine Meldungs-ID, die für die Rückverfolgbarkeit genügt. Bestimmte Druckerzeugnisse wie Bücher, Zeitungen und gedruckte Bilder sollen aus dem Geltungsbereich der EUDR herausgenommen werden, da sie ein geringes Entwaldungsrisiko aufweisen.
Omnibus I: Rat und Parlament erzielen Einigung auf vereinfachte Nachhaltigkeitsvorgaben
Die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament haben sich im Trilog auf den sogenannten Nachhaltigkeitsomnibus (Omnibus I) geeinigt. Ziel der Überarbeitung ist es, die Anforderungen der CSRD (Nachhaltigkeitsberichterstattung) und der CSDDD/CS3D (Sorgfaltspflichten in Lieferketten) zu entschlacken und insbesondere kleinere Unternehmen zu entlasten. Beide Institutionen wollen damit die Wettbewerbsfähigkeit stärken und Bürokratie abbauen.
Anpassungen bei der CSRD (Nachhaltigkeitsberichtserstattung)
Die Schwellenwerte steigen deutlich: Künftig sind nur noch Unternehmen berichtspflichtig, die mehr als 1.000 Mitarbeitende und über 450 Mio. Euro Umsatz haben. Börsennotierte KMU sowie Finanzholdings fallen aus dem Anwendungsbereich heraus. Firmen, die ursprünglich ab 2024 berichten mussten, können die Jahre 2025 und 2026 aussetzen. Eine spätere Überprüfung, ob der Anwendungsbereich erneut erweitert wird, bleibt möglich.
Änderungen bei der CSDDD (EU-Lieferkettengesetz)
Der neue Geltungsbereich umfasst Unternehmen ab 5.000 Beschäftigten und 1,5 Mrd. Euro Umsatz. Die Pflichten konzentrieren sich auf die risikorelevantesten Bereiche der Wertschöpfungskette; ein vollständiges Lieferketten-Mapping entfällt. Bei gleichwertigen Risiken dürfen Unternehmen direkte Geschäftspartner priorisieren. Anforderungen zu Klimatransitionsplänen sowie ein EU-weites Haftungsregime werden gestrichen. Höchststrafe bleibt bei 3 % des weltweiten Umsatzes. Umsetzung bis 26. Juli 2028, Anwendung ab Juli 2029.
Die erzielte politische Einigung muss nun noch formell von Rat und Parlament bestätigt werden.