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CLP Verordnung / EUDR / Titandioxid / Parfumstoffe / DGK Publikation / CosPaTox-Leitfaden / UVA-Schutz

In unserer Newsletter-Rubrik "Gastbeitrag" klärt Sie Josephine Bonica, Geschäftsführerin der MAKI42 GmbH, über gängige KI-Mythen auf. Als Referentin auf der ICADA Fachtagung am 4.12. im Hilton Düsseldorf wird sie in ihrem Vortrag u. a. Impulse zum Einsatz von KI im Mittelstand setzen und Ideen zur Implementierung von KI in Ihrem Unternehmen liefern.

Zudem informieren wir Sie heute über Bewegungen in zwei Omnibus-Verfahren, das neue Mandat des SCCS zu Titandioxid, Parfumselbsteinstufungen, eine DGK Publikation zu Wasseraktivität in Kosmetika, die DIN SPEC 91521 zum CosPaTox-Leitfaden und in-vitro-UVA-Messungen. Neues aus unserer Tätigkeit in den EU-Gremien beinhaltet den Vorschlag zum UV-Filter Octocrylen und in News zu NEM beziehen wir uns auf eine Publikation zu Vitamin D.

Rat billigt Verschiebung der Änderungen der CLP Verordnung
Wie schon berichtet, stellte die Kommission im Juli 2025 als Teil des sog. „Omnibus VI“-Pakets Vorschläge zur Änderung der CLP-Verordnung, der Kosmetikverordnung (EG Nr. 1223/2009) und der Düngemittelverordnung vor. Am 24. September 2025 haben die Vertreter der Mitgliedsstaaten im Rat dem „Stop-the-Clock“-Mechanismus zugestimmt, der den Anwendungstermin der überarbeiteten CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) auf den 1. Januar 2028 verschiebt. Nach diesem ersten Schritt beginnen nun die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament, um eine endgültige Einigung zu erzielen. Damit werden die Änderungen an den Klassifizierungs- oder Kennzeichnungspflichten der Chemikalien absehbar deutlich später wirksam und die Rohstoffproduzenten, Kosmetikhersteller und Zulieferern haben mehr Zeit, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen.

EU-Entwaldungsverordnung
Auch das Geltungsdatum der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR / Verordnung (EU) 2023/1115), die letztes Jahr für größere Marktteilnehmer auf den 30. Dezember 2025 verschoben wurde, könnte sich noch einmal um ein Jahr verschieben.  Umweltkommissarin Jessica Roswall kündigte am 24. September 2025 an, dass die EU-Kommission eine weitere Verschiebung um ein Jahr vorschlagen wolle. Der Grund: technische Kapazitätsprobleme des IT-Systems, das zur Verwaltung der erforderlichen riesigen Datenmengen dienen soll. In ihrer Stellungnahme betonte sie, es sei nicht außenpolitischer Druck, sondern die praktische Überlastung bei der Datenverarbeitung, die zu dieser Entscheidung führe.

Neues Mandat des SCCS zu Titandioxid
Am 14. September 2025 hat das Scientific Committee on Consumer Safety (SCCS) im schriftlichen Verfahren das Mandat der EU-Kommission angenommen, die Sicherheit von Titandioxid (nano und nicht-nano) in kosmetischen Mitteln erneut zu bewerten. TiO2 ist in der Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 als Farbstoff (Anhang IV, Eintrag 143) sowie als UV-Filter (Anhang VI, Einträge 27 und 27a) zugelassen. Wegen seiner Einstufung als „vermutetes Humankarzinogen“ bei Inhalation wurde die Verwendung bereits eingeschränkt.

2021 bewertete die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) TiO2 als Lebensmittelzusatzstoff (E171) neu und kam zu dem Schluss, dass es aufgrund möglicher genotoxischer Effekte nicht mehr als sicher gilt. Daraufhin überprüfte auch der SCCS seine Gutachten und stellte 2024 fest, dass die vorliegenden Daten für die meisten TiO2-Typen (außer RM09 und RM11) nicht ausreichen, um ein Risiko der Genotoxizität auszuschließen. Zudem seien weitere Informationen zur Aufnahme in der Mundschleimhaut nötig.

Im Juni 2025 legte die Industrie neue Daten vor. Nun soll der SCCS klären:

  • Ob Titandioxid in kosmetischen Mitteln zum Einnehmen unter den vorgelegten Bedingungen sicher ist.

  • Falls nicht, welche sicheren Konzentrationsgrenzwerte für Produktkategorien empfohlen werden können.

  • Ob trotz neuer Daten weitere Bedenken bestehen.

Die Bearbeitungsfrist beträgt zwölf Monate. Details sind auf der SCCS-Webseite abrufbar.
 
Einstufung von Parfuminhaltsstoffen
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es harmonisierte Selbsteinstufungen zu einigen Parfumstoffen gibt. Eine Liste der Parfumstoffe ist im Mitgliederbereich unter Aktuelle Branchenthemen hinterlegt. Durch diese Einstufung kann sich die Bewertung von Parfumstoffen verändern. Es ist anzuraten für Parfume, die diese Stoffe enthalten, neue Sicherheitsdatenblätter bzw. neue Bewertungen anzufragen, damit eine aktuelle Sicherheitsbewertung durchgeführt werden kann. Über harmonisierte europäische Einstufungen werden wir Sie natürlich ebenso zeitnah informieren.
 
DGK Publikation zur Wasseraktivität in Kosmetika
Die Deutsche Gesellschaft für wissenschaftliche und angewandte Kosmetik (DGK) hat eine Fachpublikation zur Wasseraktivität (aW) in kosmetischen Produkten herausgegeben. Darin wird gezeigt, wie der aW-Wert als Schlüsselparameter für die mikrobiologische Sicherheit dient – insbesondere bei wasserfreien oder wasserarmen Formulierungen. Die Publikation erläutert Definition, Messmethoden, den Zusammenhang mit mikrobiellem Wachstum sowie die Einordnung in bestehende Normen wie ISO 29621. Ziel ist es, Herstellern eine fundierte Grundlage für Risikobewertung, Konservierungskonzepte und Qualitätssicherung zu bieten. Die Veröffentlichung ist mit dem Titel „Water activity in cosmetic products“ kostenfrei über die DGK-Website verfügbar.

CosPaTox-Leitlinie offiziell als DIN SPEC 91521
Der freiwillige CosPaTox-Leitfaden (ICADA Webinar vom 3.9.24) für den sicherheitstechnischen Einsatz von Post-Consumer-Kunststoffrezyklaten in Kosmetikverpackungen und Haushaltsprodukten gewinnt mit der DIN SPEC 91521 nun offiziellen Charakter als technische Spezifikation. Der freiwillige CosPaTox-Leitfaden richtet sich an Hersteller, Verpacker und Akteure entlang der Wertschöpfungskette. Es werden Kriterien festgelegt, wie Rezyklate hinsichtlich Sicherheit und Qualität klassifiziert und geprüft werden sollen. Es gibt drei Eignungsgrade (Quality / Suitability Levels):

  • Stufe A: für Leave-on-Kosmetikprodukte (z. B. Cremes)

  • Stufe B: für Rinse-off-Kosmetikprodukte und Handwaschmittel

  • Stufe C: für andere Haushalts- oder Reinigungsprodukte ohne direkte Hautkontakt

Die Spezifikation schafft Transparenz, Prüfstandards und Anforderungen, die bisher gefehlt haben, und stärkt damit das Vertrauen in recycelte Materialien. Gleichzeitig ist wichtig: eine DIN SPEC ist keine verbindliche Norm, sondern eine Spezifikation, die aber häufig als praktikabler Standard herangezogen wird. Sie kann als Basis für spätere Normen oder regulatorische Anforderungen dienen. Für Unternehmen ist es ratsam, die Anforderungen der DIN SPEC 91521 frühzeitig zu berücksichtigen, ihre Materialien zu prüfen und sich mit den jeweiligen Eignungsgraden vertraut zu machen, um wettbewerbsfähig und zukunftsgerichtet aufgestellt zu sein. Am 4.12.25 können Sie sich auf der ICADA Fachtagung in Dürsseldorf mit Georg Edlinger von der E&S Chemie OG  austauschen, der in seinem Vortrag u. a. angewandte Testmethoden zum sicheren Einsatz von PCR-Rezyklat präsentieren wird.

Entwurf zur Erweiterung der DIN Norm zur in vitro Bestimmung UVA
Im Zusammenhang mit Sonnenschutz möchten wir Sie informieren, dass es einen aktuellen Entwurf zur DIN EN ISO 24443/A1 gibt. Diese Norm legt ein in-vitro-Verfahren zur Bestimmung des UVA-Schutzes von Sonnenschutzmitteln fest. Der Entwurf „A1 (Amendment 1) – Mai 2025“ ergänzt und ändert die bestehende Version von 2021. Der Entwurf stärkt die Methodik und Vergleichbarkeit von in-vitro-UVA-Messungen Zu den angekündigten / erwarteten Änderungen gehören:

  • Präzisierungen der Spektralextinktionsmessung im UVA-Bereich

  • Anpassungen in der Skalierung der Extinktionskurve

  • Klärung von Berechnungsparametern (z. B. Koeffizient „C“)

  • Verstärkte Normfestlegungen, um bessere Reproduzierbarkeit zu erreichen

Der Entwurf benennt ausdrücklich, dass die Norm nicht für pulverförmige Produkte gilt (wie bisher).