Chemikaliengesetz / OSOA / Nachhaltigkeits-Omnibus / NIS2 Gesetz / CLP-Chemikaliengesetz / OSOA / EUDR
Entwurf zur fünften Änderung des Chemikaliengesetzes veröffentlicht
Anfang November 2025 wurde der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes veröffentlicht. Hintergrund sind die überarbeiteten EU-Regelungen zu fluorierten Treibhausgasen (EU-F-Gas-Verordnung 2024/573) sowie zu ozonschichtschädigenden Stoffen (Verordnung (EU) 2024/590). Das deutsche Chemikaliengesetz soll an diese Vorgaben angepasst werden.
Neu geregelt werden unter anderem die Durchführung der EU-Quotenregelungen sowie die nachträgliche Absicherung der Verkehrsfähigkeit von Erzeugnissen, die ohne ausreichende Quote in Verkehr gebracht wurden. Zudem ist eine kleinere Anpassung der Mitteilungspflichten zur SCIP-Datenbank in § 16f Chemikaliengesetz vorgesehen.
Der Entwurf soll am 4. Dezember 2025 in den Umwelt- und Wirtschaftsausschüssen des Bundesrats und voraussichtlich am 19. Dezember 2025 im Plenum beraten werden. Anfang 2026 könnte er dann im Bundestag behandelt werden.
EU-Rat nimmt Paket „Ein Stoff, eine Bewertung“ an
Der Europäische Rat hat das Gesetzgebungspaket „Ein Stoff, eine Bewertung“ (One Substance, One Assessment, OSOA) formell angenommen. Ziel ist es, die chemikalienbezogene Risikobewertung in der EU zu straffen und den Abstand zwischen Risikoerkennung und Regulierung zu verkleinern – zum besseren Schutz von Mensch und Umwelt.
Kern des Pakets ist eine neue gemeinsame Datenplattform für Chemikalien, die von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) betrieben wird. Sie bündelt Daten aus über 70 EU-Rechtsakten, u. a. zu Gefahreneigenschaften, Vorkommen in der Umwelt, Emissionen und Anwendungen, und soll auch Informationen über sicherere Alternativen zu besorgniserregenden Stoffen enthalten.
Das Paket umfasst drei Rechtsakte:
eine Verordnung zur Einrichtung einer gemeinsamen Datenplattform für Chemikalien
eine Verordnung und
eine Richtlinie zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den EU-Agenturen, die sich mit Chemikalien befassen, und zur Neuzuweisung wissenschaftlicher und technischer Aufgaben.
Das Gesetzgebungsverfahren ist nun abgeschlossen. Nach Veröffentlichung im Amtsblatt treten die drei Rechtsakte 20 Tage später in Kraft; die Datenplattform soll innerhalb von drei Jahren eingerichtet und in Betrieb genommen werden.
EU-Parlament legt Position zum ersten Nachhaltigkeits-Omnibus fest
Das Europäische Parlament hat seine Position zum ersten „Omnibus“ zur Anpassung der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und des EU-Lieferkettenschutzgesetzes (CSDDD) beschlossen. 382 Abgeordnete stimmten dafür, 249 dagegen, 13 enthielten sich.
Für die CSRD soll die Schwelle künftig bei 1.750 Beschäftigten bzw. 450 Mio. Euro Umsatz liegen. Damit wären rund 92 % der Unternehmen von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgenommen. Zudem sollen verpflichtende Klimatransformationspläne entfallen. Beim EU-Lieferkettengesetz sollen die Vorgaben nur noch für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und über 1,5 Mrd. Euro Jahresumsatz gelten; eine EU-weit einheitliche zivilrechtliche Haftung sowie eine Überprüfungsklausel sind nicht vorgesehen.
Nach der nun festgelegten Parlamentsposition starten die Trilogverhandlungen mit Kommission und Rat. Eine finale Einigung wird im ersten Quartal 2026 erwartet.
NIS2 Gesetz verabschiedet
Wie in unseren News vom 9. September beschrieben, wurde am 13. November in der 2. und 3. Lesung im Bundestag das NIS2 Umsetzungsgesetz in der vom Innenausschuss geänderten Fassung verabschiedet. Als kosmetischer Betrieb, der Chemikalien verabeitet, können Sie betroffen sein. Wir haben eine NIS2 Checkliste für chemische Betriebe >50 Mitarbeiter in unserem Mitgliederbereich unter Aktuelle Branchenthemen als kurze Hilfestellung eingestellt.
CLP-Verordnung: EU-Rat verschiebt neue Vorgaben auf den 1. Januar 2028
Der Europäische Rat hat am 17. November 2025 endgültig beschlossen, zentrale Anwendungsdaten der 2024 überarbeiteten Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien (CLP-Verordnung) auf den 1. Januar 2028 zu verschieben. Damit wird das sogenannte „Stop-the-clock“-Vorhaben aus dem Chemikalien-Vereinfachungspaket Omnibus VI formell umgesetzt.
Die Verschiebung betrifft insbesondere Übergangsbestimmungen für:
verpflichtende Kennzeichnungsvorgaben (z. B. Mindestschriftgrößen, Zeilenabstände, Layout-Vorgaben),
Werbung für chemische Produkte,
Angebote im Fernabsatz und Online-Handel sowie
Fristen zur Aktualisierung von Kennzeichnungen.
Hintergrund ist das Bestreben, die umfangreichen neuen CLP-Pflichten praxisgerechter einzuführen und Unternehmen – insbesondere kleinen und mittleren Betrieben – mehr Zeit und Rechtssicherheit für die Umstellung von Kennzeichnung, Verpackung und Werbematerialien zu geben
Für die Kosmetikbranche bedeutet dies: Die bereits beschlossene inhaltliche CLP-Reform bleibt bestehen, aber die Anpassung von Etiketten, Verpackungsdesigns und Online-Produktinformationen kann mit einem längeren Vorlauf geplant und schrittweise umgesetzt werden, bevor die neuen Vorgaben ab 1. Januar 2028 verbindlich greifen.
Die Veröffentlichung der Änderungsverordnung im Amtsblatt der EU wird in den kommenden Tagen erwartet; 20 Tage nach Veröffentlichung tritt sie in Kraft,
Mehrheit im EU-Parlament bremst erneut Gesetz zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR)
Nach den Mitgliedsstaaten hat gestern auch das Europäischen Parlament für eine Verschiebung und Abschwächung des Gesetzes zu entwaldungsfreien Lieferketten gestimmt. Nach der Positionierung des Europäischen Parlaments folgen nun die Trilogverhandlungen zwischen Parlament, Rat und der Kommission. Das Trilogergebnis muss anschließend von Rat und Europäischem Parlament bestätigt werden, damit die Änderungen der EUDR vor dem in der aktuellen Fassung vorgesehenen Anwendungsstart (30. Dezember 2025) in Kraft treten können.