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6.11. Webinar zum chinesischen Kosmetikmarkt / Ethanol / Bundesrat Beschlüsse / 4.12. ICADA Fachtagung / EU Kommission: Neuer Rechtsrahmen 2026

Zunächst möchten wir Sie auf ein Webinar der DeHui GmbH am 6.11. hinweisen: Der chinesische Kosmetikmarkt – Neuheiten 2025 und Vorbereitung für den Markteintritt. Zur Anmeldung geht es hier.

Zudem möchten wir Sie über einen Entschließungsantrag zu Ethanol informieren, Ihnen diverse Beschlüsse des Bundesrats präsentieren und die Arbeit der Europäischen Kommission für eine Revision des Rechtsrahmens 2026 in Zeiten von Temu und Shein vorstellen. In der Rubrik Neues aus unserer Tätigkeit in den EU-Gremien finden Sie ein gemeinsames Interview mit RA Dr. Andreas Reinhart und der Unterzeichnerin zu TPO, und in News zu NEM  erfahren Sie mehr über die Neuauflage des Positionspapiers für Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und  die neue EMA Monographie zu Maisgriffeln.


EU-Parlament warnt vor Folgen einer strengeren Einstufung von Ethanol
Abgeordnete des Europäischen Parlaments haben einen Entschließungsantrag zu Ethanol vorgelegt. Hintergrund ist ein Vorschlag der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), Ethanol als krebserzeugend und reproduktionstoxisch einzustufen.

Die Abgeordneten warnen, dass eine solche Neubewertung weitreichende Folgen hätte: Produkte auf Ethanol-Basis – von Desinfektionsmitteln über Industrieanwendungen bis hin zur Lebensmittelproduktion – könnten unverhältnismäßig stark eingeschränkt werden. Dies hätte nach Ansicht des Parlaments negative Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit, die Lebensmittelsicherheit und die Versorgungssysteme in den Mitgliedstaaten.

Das Parlament fordert die EU-Kommission auf, klar zwischen Alkoholmissbrauch durch orale Aufnahme und den vielfältigen anderen Einsatzmöglichkeiten von Ethanol zu unterscheiden. Zudem solle eine umfassende sozioökonomische Folgenabschätzung des ECHA-Vorschlags erfolgen. Die Entschließung wird nun der Kommission, dem Rat sowie den nationalen Regierungen übermittelt.

 

Bundesrat: Beschlüsse zu Nachhaltigkeit, Lieferkette und unlauterer Wettbewerb
Am 17.10. hat der Bundesrat zum Gesetz zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSDR) sowie zum Lieferkettengesetz und zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb beraten.

Zum Gesetzentwurf zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen TOP 25, BR-Drucksache 435/25 ergibt sich aus den Erläuterungen folgendes Bild:

  • Mehrere Ausschüsse des Bundesrates (Rechtsausschuss, Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, Finanzausschuss und Wirtschaftsausschuss) empfehlen, eine Stellungnahme abzugeben.

  • Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sieht keine Einwände und empfiehlt, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.

Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich die Umsetzung der EU-Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, möchte sich aber über eine Stellungnahme inhaltlich einbringen. Grundsätzliche Ablehnung gibt es nicht.


Die zweite BR-Drucksache 422/1/25 betrifft hingegen den Gesetzentwurf zur Änderung des Lieferkettengesetzes. Dazu sagt der Bundesrat:

  • Er begrüßt die Aussetzung der Berichtspflicht, fordert aber weitergehende Entlastungen für Unternehmen.

  • Er verlangt, dass EU-Vorgaben eins zu eins umgesetzt werden, ohne zusätzliche nationale Verschärfungen.

  • Zudem soll der risikobasierte Ansatz stärker betont werden, um Bürokratie zu vermeiden.

  • Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik hat gegen den Entwurf keine Einwände.

Kurz gesagt: Zustimmung aber beim Lieferkettengesetz fordert der Bundesrat mehr Praxistauglichkeit und Entlastungen für Unternehmen.


Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb BR-Drs. 438/1/25, TOP 28
Der Bundesrat begrüßt das Ziel, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen (sogenanntem Greenwashing) sowie vor manipulativen Online-Designs (Dark Patterns) bei Finanzdienstleistungen zu schützen.

Bedenken & Forderungen:

  • Die Abverkaufsfristen für alte Verpackungen sind zu kurz – längere Übergangszeiten sollen geprüft werden, um Vernichtung von Waren zu vermeiden.

  • Die Bürokratiekosten für Unternehmen seien hoch (geschätzt 355 Mio. Euro einmalig, 52 Mio. Euro jährlich). Der Bundesrat fordert deutliche Entlastungen vor allem für kleine und mittlere Unternehmen.

  • Der Rechts- und Umweltausschuss hat keine Einwendungen.

Ergebnis: Zustimmung zur Zielrichtung, aber Kritik an zu kurzen Fristen und hohem Bürokratieaufwand


Europäischen Kommission: Neuer Rechtsrahmen 2026
Am 21.10. hat das Europäische Parlament über einen Eigeninitiativbericht des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz zum neuen Rechtsrahmen (New Legislative Framework) abgestimmt und mit 505 Ja-Stimmen, 62 Nein-Stimmen und 47 Enthaltungen angenommenen. Dieser Bericht fließt in die Arbeit der Europäischen Kommission für eine Revision des Rechtsrahmens 2026 ein, um neuen Ansprüchen der Digitalisierung und Kreislaufwirtschaft im Binnenmarkt gerecht zu werden. So sollen u. a. die Wirtschaftsteilnehmer, die bereits durch Nicht-Einhaltung von Regeln und Gesetzen aufgefallen sind, stärker beaufsichtigt werden. Außerdem ist geplant, verschärfte Verpflichtungen für die sogenannte "verantwortliche Person" einzuführen, die die Nicht-EU-Unternehmen im Binnenmarkt vertritt. Das sind zwei wichtige Ansätze, um der Flut gefährlicher und nicht kontrollierter Produkte im Binnenmarkt wieder Herr zu werden.

Der neue Rechtsrahmen ist ein wichtiger Regulierungsrahmen und regelt unter anderem, dass Produkte auf dem Binnenmarkt den hohen Standards an Sicherheit der EU entsprechen, dass nicht-konforme Produkte in der EU nicht in Verkehr gebracht werden oder dass es einheitliche Verpflichtungen für Wirtschaftsakteure (Hersteller, Importeure, Händler) gibt.