Gesetzliche Kreislauffähigkeit von Verpackungen heute und morgen
Referentin: Carolina Schweig, C.E. Schweig GmbH
Die EU-Verpackungsverordnung PPWR wird voraussichtlich schon im kommenden Jahr in Kraft treten. Demnach sollen bis zum Jahr 2030 alle Verpackungen auf dem EU-Markt kreislauffähig – also recycelbar – sein.
Wie ist das umsetzbar? Carolina Schweig vom Ingenieurbüro C.E. Schweig gibt Antwort auf die aktuell brennenden Fragen:
Aktuelle Gesetzeslage: Welche rechtlichen Anforderungen gelten bereits jetzt?
Wie lese ich den Mindeststandard? Und inwieweit nähert er sich in seiner aktualisierten Fassung an die PPWR an?
Welche Aspekte der PPWR werden aktuell in Brüssel verhandelt?
In welcher Form sind Spezifikationen und Datenmanagement erforderlich?
Welche Informationen brauche ich zukünftig von meinen Lieferanten, um für alle Gesetze gewappnet zu sein?
Welche Missverständnisse und Mythen gibt es rund um die Recyclingfähigkeit?
Wir vom Ingenieurbüro C.E. Schweig verfügen über mehr als 25 Jahre Erfahrung in der Verpackungsentwicklung und -bewertung. Namhafte Firmen wie die Rewe Gruppe, Bofrost oder Dräger gehören ebenso zu unseren Kunden wie Start-Ups und Kleinunternehmen.
Unsere Verpackungsentwicklungen entsprechen schon jetzt den Standards der PPWR und bieten den Unternehmen Planungssicherheit. Die dazugehörige Dokumentation genügt allen rechtlichen Anforderungen inklusive CSRD und EU-Taxonomie.
Durch die enge Zusammenarbeit mit Unternehmen jeglicher Größe wissen wir genau um die derzeitigen Herausforderungen, aber auch Chancen im Verpackungswesen, und behandeln sie in unseren bundesweit stattfindenden Seminaren, Vorträgen und Interviews.
Profitieren Sie von unserer Expertise. Weitere Informationen finden Sie unter www.ceschweig.com