ICADA Rohstoff-Richtlinie für Bio- und Naturkosmetik

public consultation draft / Entwurf zur öffentlichen Abstimmung


In der Bio- und Naturkosmetik werden verschiedene Gruppen von Rohstoffen verwendet, deren exakte Definition jeweils in separaten Gruppenmerkblättern beschrieben ist:

1) Naturstoffe; ncs/natural complex substances
Substanzen aus der Natur (Pflanzen, eingeschränkt vom Tier, biotechnologische Rohstoffe, mineralische/anorganische Substanzen).

2) Naturstoff-/ncs-Derivate
Aus Naturstoffen nur nach erlaubten Methoden hergestellte Substanzen

3) Parfum und Geschmacksstoffe nach ISO 9235

4) synthetische Stoffe mit definierten Verwendungserlaubnissen

1) Naturstoffe/ncs/natural complex substances
Naturstoffe werden als solche oder aus physikalischen Prozessen gewonnen eingesetzt. Es werden 4 natürliche Quellen differenziert:

a) Pflanzliche Rohstoffe
Der Einsatz pflanzlicher Rohstoffe muss soweit möglich aus zertifiziertem ökologischem
Ausgangsmaterial/-Qualität/kontrolliert-biologischem Anbau (kbA) bestehen. Ein Rohstoff hat obligatorisch aus  Anbauweise zu sein, wenn der Rohstoff in der -Positivliste (Anlage 1 der Richtlinie), deren Umfang sich nach

- Qualität
- Verfügbarkeit
- angemessener Preisgestaltung

richtet, gelistet ist. Da nicht alle kosmetischen Rohstoffe aus den Pflanzen der -Pflichtenliste in -Qualität lieferbar sind, werden im dokumentierten Fall spezielle kosmetische Rohstoffe ausgenommen. Ein -Rohstoff kann auf dem Verpackungsetikett ausgewiesen werden. Der -Anteil der -Rohstoffe in kosmetischen Produkten wird nach der verbandseigenen -Berechnungsregel-SOP (Anlage 2) bestimmt. Nach der gleichen Berechnungsmethode kann der Anteil natürlicher Bestandteile ohne -Qualität (alle Rohstoffe der Gruppe 1 Naturstoffe; ncs/natural complex substances ) ermittelt und auf der Verpackung des Rohstoffs (-Gemisch) oder Fertigprodukt angegeben werden.

Alternativ ist die Verwendung von Pflanzenmaterial aus zertifizierter Wildsammlung gestattet. Nur Pflanzenmaterial, das nicht aus den so definierten Quellen zu Verfügung steht, darf aus konventionellem Anbau eingesetzt werden.


Um die Registrierung für das ICADA-Rohstoffzeichen zu erlangen, muss für einen pflanzlichen Rohstoff daher dokumentiert werden, dass der Rohstoff

- als Pflichtstoff kbA-Qualität
- alternativ Herkunft aus Wildsammlung
- in allen anderen Fällen natürlich Provenienz ohne synthetische Bestandteile
hat.
    


b) Tierische Rohstoffe
Der Einsatz von Stoffen, die traditionell von lebenden Tieren für den menschlichen Genuss oder die Nutzung produziert werden (z.B. Milch, Honig, Seide) ist gestattet. Der Einsatz von Rohstoffen aus toten Wirbeltieren (z.B. Emuöl, Nerzöl, Murmeltierfett, tierische Fette, Collagen und Frischzellen) ist
nicht gestattet.

Um die Registrierung für das Rohstoffzeichen zu erlangen, muss für einen tierischen Rohstoff daher dokumentiert werden, dass der Rohstoff von lebenden Tieren für menschlichen Genuss oder traditionelle Nutzung produziert wurde. Die Bedeutung von Ausnahmen muss quantifizierbar sein.


Tierversuche  
Rohstoffe, die vor dem 01.01.1998 noch nicht in der Kosmetikindustrie eingesetzt wurden, dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie nicht im Tierversuch getestet worden sind. Gesetzliche Anforderung wie durch REACH oder Veranlassung durch Dritte, zu denen keine geschäftliche Beziehung besteht, bleiben dabei unberücksichtigt.

c) biotechnologisch hergestellte Kosmetikrohstoffe
Da Mikroorganismen ebenso Bestandteile der Natur wie Pflanzen und Tiere sind, sind auch deren Stoffwechselprodukte und Bestandteile für den Einsatz in - und Naturkosmetik erlaubt.  Verboten ist die Einbeziehung von GMO in die biotechnologische Kosmetikrohstoff-Herstellung.

Um die Registrierung für das Rohstoffzeichen zu erlangen, muss für einen biotechnologischen Rohstoff daher dokumentiert werden, dass der Rohstoff nicht von GMO-Organismen produziert oder durch Verfütterung von GMO-Produkten entstanden ist. Die Bedeutung von Ausnahmen muss quantifizierbar sein.
 
d) Mineralische und anorganische Stoffe

Mineralien jedweder Form sind Bestandteil der Natur und daher erlaubt. Die Entstehung anorganischer Salze, Säuren und Laugen (z.B. Natriumchlorid, Magnesiumsulfat...) entspricht den Vorgängen in der Natur und ist ebenfalls erlaubt.

2) Naturstoff-/ncs-Derivate

Zur Herstellung von Naturkosmetik dürfen auch naturnahe Rohstoffe eingesetzt werden, die aus Naturstoffen/ncs hergestellt werden. Optimal ist der Einsatz von -Rohstoffen als Ausgangsrohstoff. Dann wird der Rohstoff teilweise in den -Bestandteilen der Kosmetikprodukt-Rezeptur mitgerechnet. Berechnungsgrundlage ist das verbandseigene Verfahren.

Dazu erlaubte Herstellverfahren sind Hydrolyse, Hydrierung, Veresterung auch mit anorganischen Säuren (Ausnahme: Halogen-Wasserstoff-Säuren), Redoxvorgänge, sonstigen Spaltungen und Kondensationsreaktionen. Jeder eingesetzte Stoff muss durch einen wissenschaftlichen Ausschuss oder ein Zertifizierungs-Unternehmen geprüft werden und kommt nach erfolgreicher Prüfung auf die Positivliste. Über die Umweltverträglichkeit dieser Stoffe sind vorhandene Unterlagen in der Produktdokumentation zu sammeln. Naturidentische Stoffe nach diesen Verfahren sind nur dann erlaubt, wenn die Natur als Quelle der Ausgangsmaterialien nicht ausreicht.

Um die Registrierung für das Rohstoffzeichen zu erlangen, muss für ein Naturstoff-Derivat daher dokumentiert werden, dass der Rohstoff nach erlaubten Verfahren hergestellt wurde. Zusätzliche Dokumentation von -Ausgangsmaterialien/-Anteilen wird angerechnet, Umweltbilanzen sind erwünscht. Die Bedeutung von Ausnahmen muss quantifizierbar sein.

3) Duft- und Geschmacksstoffe
Zulassungskriterium für natürliche Duft- und Geschmacksstoffe ist die ISO-Norm 9235. Darüber hinaus sind biotechnologisch gewonnene Duft- und Geschmacksstoffe für den Einsatz erlaubt.

Um die Registrierung für das Rohstoffzeichen zu erlangen, muss für ein Duft- oder Geschmacksstoff daher ISO 9235 oder biotechnologische Provenienz dokumentiert werden.

4) synthetische Stoffe mit definierten Verwendungserlaubnissen
Der Verbraucher erwartet mit Recht auch von - und Naturkosmetik mikrobiologisch einwandfreie Qualität. Dazu können die folgenden naturidentischen Konservierungsmittel
verwendet werden:

- Benzoesäure und ihre Salze und Ethylester
- Sorbinsäure und ihre Salze
- Ameisensäure
- Salicylsäure und ihre Salze
- Propionsäure und Ihre Salze
- Benzylalkohol

Beim Einsatz dieser Konservierungsstoffe ist der Zusatz: "Konserviert mit ...[Name des Konservierungsstoffes]" erforderlich. Diese Stoffe erhalten keine Rohstoff-Registrierung, sind aber zur Haltbarmachung von Rohstoffen unter Hinweispflicht erlaubt.


5) - und Naturkosmetik verzichtet bewusst auf:


a) nicht mit dem Naturgedanken kompatible Rohstoffgruppen erhalten keine Rohstoff-Registrierung
- organisch-synthetische Farbstoffe
- synthetische Duftstoffe
- ethoxylierte Rohstoffe
- Kontaminationen in erheblich höherer als in der Natur vorkommender Relation. Als Kontamination gelten nicht die KVO §1 Satz 2 geregelten Stoffe
- Silikone
- Halogen-organische Verbindungen und Zwischenstufen
- Erzeugnisse der Petrochemie wie Paraffinöl und –Wachse
- Rohstoffe, über deren Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit nichts bekannt ist
- Lösungsmittel, außer Wasser, Ethanol aus pflanzlichen Rohstoffen, Pflanzenöle, Pflanzenfette, Glycerin aus pflanzlichen Rohstoffen, Kohlendioxyd und für die Extraktion definierter Naturstoffe notwendige andere Lösungsmittel, wenn diese anschließend aus den definierten Naturstoffen entfernt werden.
- pflanzliche oder tierische Materialien unter Naturschutz
- ohne Nachverfolgbarkeit in Lagerung und Produktion
- Reinigungs- und Hygienematerial, das nicht der natürlichen Arbeitsweise entspricht


b) radioaktive Bestrahlung
Eine Keimverminderung von Naturstoffen/NCS (Ausnahme: Mineralien) oder kosmetischen Endprodukten durch radioaktive Bestrahlung ist nicht gestattet. Derart behandelte Naturstoffe erhalten keine Rohstoff-Registrierung.

c) Natur-abträgliche Verpackungen
aufwendige Verpackung, einmal verwendbare Verpackung, nicht wiederverwendbare Verpackungsmaterialien, halogenierte Kunststoffe, Druckgasverpackungen sind für die Verpackung registrierter Rohstoffe zu vermeiden

6) Kontrolle
Die Überprüfung der Einhaltung oben aufgeführter Kriterien für Rohstoffe wird durch unabhängige Prüfinstitute gewährleistet. Die Einhaltung der Kriterien wird durch ein Registrierungszeichen auf Rohstoffbehältnissen und definierten Werbeträgern sichtbar gemacht. Die registrierten Rohstoffe werden auf Wunsch mit Markennamen in definierten Kommunikationsmedien publiziert. Die Registrierung kann in Verkaufsgesprächen gegenüber den Kunden zitiert werden. Die Kennzeichnung beschränkt sich auf ein einziges Label mit allen Aussagen zum Standard und -Eigenschaften. Das Zertifizierungsunternehmen muss nicht auf der Verpackung genannt werden.

Richtlinien-Applikation

- und Naturkosmetik-Rohstoffe gemäß dieser Richtlinie müssen selbstverständlich alle europäischen und zusätzlichen nationalen Gesetzesvorgaben wie

- EU-Kosmetikrichtlinie European Directive 76/768/EEC
- EU REACH Gesetzgebung  – Regulation n° 1907/2006,
- EU Öko-Verordnung – Regulation n° 834/2007.

erfüllen. Die konkreten Anwendung dieser Richtlinie bei der Rohstoffherstellung regelt eine SOP/ein Handbuch.

Weitere Kriterien, die Perspektiven der „global ethics“ berücksichtigen und zu einem „better world“-Standard führen sind in der „global-ethics“-Pflichtenliste (Anlage 3) dieser Richtlinie aufgeführt. Freiwillige Verpflichtungen werden durch ein separates System ausgezeichnet. Diese Liste wird, sobald es der jeweilige technische Stand erlaubt, um weitere Pflichtpositionen erweitert

- GMO-Freiheit,
- Abfallmanagement,
- Fair Trade, 3-Welt-Projekte,
- Verpackungsdefinitionen,
- Lösungsmittelvermeidung,
- Katalysatoreinschränkung,
- soziale Arbeitsbedingungen,
- Umweltmanagment,
- zertifizierte Nachhaltigkeit,
- NCS-Derivate-Pflicht,
- Abbaubarkeit nach OECD 301 A-F
- Green chemistry-Regeln
- Kohlendioxyd-Bilanzen
- Transportaufwand/Regionalität
- Energieausbeute
- Wasserverbrauch
- Resourcenbewusstsein (Mica, Talk, Zink..)
uvm.

Die Nutzung dieses Zeichens bleibt registrierten Rohstoffen und ICADA-Mitgliedsfirmen exklusiv vorbehalten. Ein globales Roll-out (Harmonisierung) wird in Kooperation mit anderen Verbänden vorbereitet, sodass das Label auch von definierten anderen Verbänden zugeteilt werden kann.

Hier finden Sie den ICADA Einkaufsführer für Bio- und Naturkosmetik-Rohstoffe


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